Holetschek und Sibler rufen zum Semesterbeginn zum Impfen auf
Gesundheits- und Wissenschaftsminister appellieren an Studierende – Kostenfreie Tests nur bis 30.11.2021
MÜNCHEN. Zum Beginn des Wintersemesters 2021/2022 am 1. Oktober haben Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Wissenschaftsminister Bernd Sibler die Studierenden dazu aufgerufen, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. An den Hochschulen sind zum Semesterbeginn niederschwellige Impfaktionen geplant, bei denen sich die Studierenden und das Hochschulpersonal unkompliziert eine Schutzimpfung gegen COVID-19 geben lassen können. Geplant sind etwa Impfbusse vor Hochschulen, mobile Teams oder gesonderte Aktionen in den Impfzentren.
Gesundheitsminister Holetschek betonte am Freitag: „Eine vollständige Impfung ist die beste Voraussetzung für ein sicheres Semester. Im Sommer gab es bereits erfolgreiche Impfaktionen an vielen Hochschulen. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort und in den Impfzentren, die damals wie heute Impfaktionen ermöglichen. Klar ist: Jede einzelne Impfung zählt! Auch jüngere, fitte und gesunde Menschen können schwer an COVID-19 erkranken oder andere Personen anstecken, die sich beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Ich appelliere an die Hochschulgemeinschaft: Lassen Sie sich impfen! Wer geimpft ist, muss in der Regel bei einem Kontakt mit Infizierten nicht mehr in Quarantäne und sich auch beispielsweise für die Teilnahme an einer Vorlesung oder einem Seminar nicht mehr testen lassen.“
Wissenschaftsminister Sibler sagte: „Die Hochschulfamilie verfolgt geschlossen dasselbe Ziel: Nach drei Online-Semestern soll endlich Schluss mit dem einsamen Lernen und Lehren von zuhause aus sein. Die Zeiten der rein digitalen Semester sind vorbei. Lehre und Studium gemeinsam und vor Ort werden wieder die Regel sein, nicht die Ausnahme, es soll wieder Leben in die Hochschulen einkehren. Impfen ist unser Weg aus der Pandemie, der entscheidende Baustein für die Rückkehr auf den Campus. Helfen Sie alle mit, das Lernen an den Hochschulen noch sicherer zu machen und nutzen Sie unsere Impfangebote, um sich selbst und Ihre Mitmenschen bestmöglich vor einer Erkrankung an COVID-19 zu schützen.“
Holetschek erläuterte: „Sei es die Impfung vor der Vorlesung, mittags vor dem Gang in die Mensa oder rechtzeitig vor Prüfungen, um nicht kurzfristig wegen einer vermeidbaren Quarantäne auszufallen: Nutzen Sie bitte eine der vielfältigen Möglichkeiten, um sich unkompliziert impfen zu lassen.“
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 gilt auch an den Hochschulen die 3G-Regel. Der Zugang ist also nur für Genesene, Geimpfte oder Getestete möglich. Für Studierende sind die Tests während einer Übergangsphase bis zum 30. November 2021 kostenfrei. Durchgeführt werden diese bei durch die Hochschulen beauftragten Dienstleistern, teilweise an den Hochschulen selbst sowie – im Rahmen der Verfügbarkeit – in lokalen Testzentren und Schnelltestzentren der Kreisverwaltungsbehörden. Gemäß der unterschiedlichen lokalen Gegebenheiten wie etwa der Hochschulgröße oder Lage bieten die Hochschulen mit Unterstützung der beiden Ministerien passgenaue und individuelle Testangebote an. Als Nachweis in Testzentren gilt der Studierendenausweis.
Nach dem 30. November sind die Tests nur noch für diejenigen Studierenden kostenlos, die unabhängig von ihrem Studierendenstatus unter andere Ausnahmeregelungen wie etwa medizinische Kontraindikationen fallen und sich deshalb aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Kostenlose Tests erhalten außerdem weiterhin ausländische Studierende, die mit einem anderen als von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassenen Impfstoff geimpft sind und daher in der EU nicht als immunisiert gelten, sich aber auch nicht erneut impfen lassen können.
Einen Überblick über die Sonderimpfaktionen in Bayern gibt die Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/#Impfen_Aktionen. Hier kann man über die Suchfunktion gezielt nach Impfaktionen in der Region suchen. Die Terminliste wird laufend aktualisiert. Grundsätzlich kann sich jedes Unternehmen und jede Einrichtung für eine Kooperation an das regionale Impfzentrum wenden.
Zweitimpfungen erhalten Studierende beispielsweise bei Impfaktionen durch mobile Impfteams, bei ihrem Hausarzt oder in den Impfzentren.
Ralf Huber, Sprecher, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, +49 (89) 21 86 – 26 54
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Pressestelle, +49 (89) 54 02 33 – 9 55, pressestelle@stmgp.bayern.de
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