Holetschek wirbt bei EU-Kommission für Veto gegen Cannabis-Legalisierung – Bayerns Gesundheitsminister: Eckpunkte der Ampel sind nicht mit Europarecht vereinbar
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat in einem Gespräch mit der Europäischen Kommission für ein Veto gegen die von der Bundesregierung geplante Cannabis-Legalisierung geworben. Holetschek betonte am Mittwoch nach dem Treffen mit Generaldirektorin Monique Pariat von der zuständigen Generaldirektion Migration und Inneres in Brüssel: „Die geplante Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung ist nicht nur gesundheitsgefährdend, sondern verstößt nach meiner Überzeugung auch gegen Europarecht. Das habe ich heute Frau Generaldirektorin Pariat erläutert und deutlich gemacht, dass ein grünes Licht für dieses Projekt der Ampel-Regierung ein fatales Signal unter anderem mit Blick auf die Prävention und den Kinder- und Jugendschutz wäre.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte Ende Oktober ein Eckpunktepapier für die Pläne einer Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Dabei hatte er angekündigt, vorab von der EU-Kommission prüfen zu lassen, ob die Pläne mit Europarecht vereinbar sind.
Holetschek sagte: „Ich bin optimistisch, dass die EU-Kommission als ausgleichendes Element auf die hitzige Legalisierungsdebatte in Deutschland einwirken wird. Mein Eindruck ist, dass die Kommission vor allem den Verkauf von Cannabis europarechtlich problematisch sieht und dieser mit den rechtlichen Möglichkeiten nicht gedeckt ist. Aufgrund der bisherigen Datenlage scheint die EU-Kommission auch nicht überzeugt, dass eine Legalisierung im Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen keine negativen Folgen hätte. Außerdem habe ich den Eindruck, dass das Thema angesichts vieler anderer drängender Fragestellungen auf EU-Ebene gerade keine hohe Priorität hat. Der von der Ampel-Koalition vorgelegte Zeitplan dürfte daher kaum zu halten sein. Ich wäre froh darüber, denn dann könnten sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach und seine Ampel-Kollegen endlich um die wichtigen Probleme unseres Landes kümmern.“
Bayerns Gesundheitsminister erläuterte: „Der Cannabis-Trip der Ampel-Koalition ist nach meiner Einschätzung nicht mit den insoweit klaren Vorgaben des Europarechts vereinbar. Das Schengener Durchführungs-Übereinkommen von 1990 sowie der EU-Rahmenbeschluss von 2004 zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels verpflichten Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten insbesondere dazu, die Herstellung, den Verkauf und die Abgabe von Suchtstoffen wie Cannabis unter Strafe zu stellen. Lediglich ein streng überwachter Handel, der der Verwendung für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke dient, ist davon ausgenommen.“
Der Minister fügte hinzu: „Eine Legalisierung des Handels mit Cannabis zu Genusszwecken im nationalen Alleingang ist somit nicht möglich – auch nicht, wenn er staatlich streng reguliert wäre. Auch die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist insoweit eindeutig: Das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken ist in allen Mitgliedstaaten verboten.“ Dazu verweist das bayerische Gesundheitsministerium beispielsweise auf das EuGH-Urteil vom 16.12.2010 (Rechtssache C-137/09 – Josemans gegen Burgemeester van Maastricht).
Holetschek bekräftigte: „Bayern ist strikt gegen eine Legalisierung von Cannabis und wird auch auf Bundesebene alle Register ziehen, um das Gesetz zu verhindern, sollte es so weit kommen. Noch besser wäre es aber, wenn die Bundesregierung schon vorher einsehen würde, dass ihr Vorhaben nicht nur gesundheitlich fragwürdig ist, sondern wahrscheinlich auch am EU-Recht scheitern wird. Dann hätte Herr Lauterbach auch wieder Kapazitäten frei, um sich um die wirklich drängenden Probleme des Gesundheitswesens zu kümmern, wie die Situation der Krankenhäuser, die Reform der Pflege und der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.“
Zu den Cannabis-Risiken zählen neben der Gefahr einer Abhängigkeitsentwicklung negative Auswirkungen auf das Gedächtnis sowie auf Lern- und Denkleistungen. Auch das Risiko für die Entwicklung einer psychotischen Erkrankung sowie weiterer psychiatrischer Erkrankungen ist erhöht. Bayern setzt deshalb auf Prävention, eine wissenschaftlich fundierte Aufklärung über die Risiken, einen starken Jugend- und Gesundheitsschutz sowie auf gezielte Beratungs- und Hilfsangebote.
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