Huml: Ärztliche Versorgung auch über Weihnachten und Neujahr gewährleistet – Bayerns Gesundheitsministerin beantwortet wichtige Corona-Fragen zu den Feiertagen
Im Kampf gegen das Coronavirus hat sich Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml erfolgreich für Test- und Behandlungsmöglichkeiten über die Feiertage eingesetzt. Huml sagte am Sonntag: „Corona macht an Feiertagen keine Pause. Deswegen ist es mir ein persönliches Anliegen, dass die ärztliche Versorgung auch über Weihnachten und Neujahr gewährleistet ist.“
Wo gibt es medizinische Hilfe und was ist über die Festtage erlaubt? – Die Ministerin antwortet auf zentrale Fragen:
Wo kann man sich testen lassen?
Huml: „Klar ist, dass man sich auch an Weihnachten auf Corona testen lassen kann. Die lokalen Testzentren sind angepasst an die Lage geöffnet. Die Öffnungszeiten können aber variieren, weil die örtlichen Behörden eigenständig darüber entscheiden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich bei den Vertragsärzten testen zu lassen, sofern diese eine Feiertagsbereitschaft haben.“
Arbeiten die Ärzte denn über die Feiertage?
Huml: „Die meisten der rund 16.900 Arztpraxen in Bayern bieten über die Feiertage zumindest abgespeckte Dienstleistungen an. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) wollen lediglich rund 130 Praxen komplett in die Ferien gehen.“
Wie erreiche ich einen Arzt?
Huml: „Neben dem individuellen Angebot der Ärzte gibt es 126 Bereitschaftspraxen sowie den Fahrdienst des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bayern, die eine flächendeckende Versorgung gewährleisten. Für den Fahrdienst stehen bis zu 162 Fahrzeuge und etwa 500 Ärzte zur Verfügung. Die Hotline 116 117 wird der KVB zufolge auch an den Feiertagen rund um die Uhr ausreichend besetzt sein. Vom 24. Dezember bis zum 1. Januar sind dort demnach pro Tag uhrzeitabhängig bis zu 180 Mitarbeiter im Einsatz.“
Kann ich auch in die Klinik gehen?
Huml: „In den Kliniken wird natürlich auch an den Feiertagen der Betrieb aufrechterhalten. Um aber unnötige Belastungen in den Krankenhäusern gerade an den Festtagen möglichst zu verhindern, sollten die Bürgerinnen und Bürger nicht selbstständig in die Notaufnahmen gehen, sondern die üblichen Wege der medizinischen Versorgung unbedingt nutzen. Die Menschen können sich zunächst an den Bereitschaftsdienst der KVB oder bei schwerwiegenden Erkrankungen und Notfällen an die Rettungsleitstelle unter der Nummer 112 wenden.“
Wie soll man sich an den Feiertagen bei Corona-Verdacht verhalten?
Huml: „Wenn Sie über die Feiertage Symptome verspüren, die auf eine Corona-Infektion hinweisen könnten, ist zunächst das Wichtigste, umgehend die Kontakte zu reduzieren. Sehen Sie zum Schutz Ihrer Mitmenschen von Treffen mit Freunden und Familie ab und bleiben Sie zu Hause in Isolation. Versuchen Sie, über die kommunalen Testzentren oder über das bayerische Testprogramm bei den Vertragsärzten einen Termin zu vereinbaren und lassen Sie sich so bald wie möglich testen. Sie sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen eines negativen Befunds oder für mindestens fünf Tage in Quarantäne zu begeben. Sollte der Test positiv sein, richten Sie sich nach den Anweisungen des Gesundheitsamtes.
Sollten Sie über die Feiertage schwere Symptome bekommen, verständigen Sie bitte Ihren Hausarzt, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter der Telefonnummer 116 117 oder gegebenenfalls den Notarzt. Weisen Sie beim Anruf unbedingt darauf hin, dass Sie sich derzeit in Quarantäne befinden, weil bei Ihnen der Verdacht auf COVID-19 besteht. Wichtig ist: Zusätzlich muss auch das Gesundheitsamt informiert werden.“
Gilt der Lockdown auch an Weihnachten?
Huml: „Grundsätzlich gilt der Lockdown vorerst bis zum 10. Januar. Das bedeutet allgemein strenge Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet), Ausgangsbeschränkungen sowie Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. Für Weihnachten haben wir jedoch die Kontaktbeschränkungen gelockert, um den Familien eine gemeinsame Feier zu ermöglichen. Von Heiligabend bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag darf der eigene Hausstand mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Das ist uns ein wichtiges Anliegen, denn niemand soll das heilige Fest alleine verbringen müssen.“
Gilt die Ausgangssperre auch an Weihnachten?
Huml: „Ja, wer gemeinsam Weihnachten feiert, muss seine Heimreise so planen, dass er um 21.00 Uhr zu Hause ist. Mit unserer Ausnahmeregelung ermöglichen wir zwar das gemeinsame Feiern, aber in diesem Jahr ist es ratsam, früher mit der Feier zu beginnen und entsprechend früh nach Hause zu fahren.“
Was ist an Silvester erlaubt?
Huml: „Die Lockerungen gelten nur an Weihnachten. Für Silvester und Neujahr gibt es keine Ausnahmen. Das bedeutet, dass maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zusammen feiern dürfen, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet. Außerdem gilt die Ausgangssperre zwischen 21.00 und 5.00 Uhr. Zudem ist es verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken und zu böllern.
Das sind einschneidende Maßnahmen, das ist mir bewusst. Auch ich mag gesellige Silvesterfeiern. Aber in diesem Jahr müssen wir uns alle zurücknehmen, große Partys können wir uns aktuell nicht erlauben.“
Die Ministerin ergänzte: „Es sind harte Zeiten. Aber die anhaltend hohen Infektions- und Todeszahlen lassen uns keine Wahl. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die Corona-Regeln zu halten. Dieses Jahr wird ein anderes Weihnachten und Silvester als wir es kennen. Aber wenn wir alle diese Feiertage in das Zeichen von Rücksicht und Nächstenliebe stellen, dann werden sie uns auch im Kampf gegen die Corona-Pandemie helfen.“
Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#BaylfSMV
Die Einreise-Quarantäneverordnung finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#EQV
Die Fragen und Antworten des Gesundheitsministeriums finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
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