Huml: Corona-Impfungen in Bayern haben begonnen – Bayerns Gesundheitsministerin: Mobile Impfteams impfen zunächst Menschen in Alten- und Pflegeheimen
In Bayern haben am Sonntag (27. Dezember) die Corona-Impfungen begonnen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte anlässlich des Impfbeginns in einer Pflegeeinrichtung im oberbayerischen Germering am Sonntag: „Wir konnten heute wie geplant mit den ersten Corona-Impfungen in Bayern beginnen. Ich bin sehr froh und erleichtert, dass wir dieses für uns alle so herausfordernde und bewegte Jahr 2020 mit dieser guten Nachricht beenden können! Mein herzlicher Dank gilt allen, insbesondere auch den Landrätinnen und Landräten bzw. Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern, die in einer unglaublichen Kraftanstrengung den heutigen Impfstart in Bayern ermöglicht haben.“
Die Ministerin fügte hinzu: „Die Verimpfung erfolgt zunächst vorrangig über Mobile Impfteams in den stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen. Denn zu allererst müssen wir die schützen, die vor dem Coronavirus am meisten gefährdet sind: die Menschen in den Alten- und Pflegeheimen, wo das Infektionsgeschehen besonders kritisch ist. Daher werden dort schnellstmöglich sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Beschäftigten geimpft.“
Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek unterstrich: „Die 99 Impfzentren in Bayern stehen bereit, um auch dort vor Ort verstärkt Impfungen anzubieten, wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Über 2.000 Freiwillige unterstützen uns bei den Impfungen – neben medizinischem (Fach-)Personal sowie Verwaltungs- und Sicherheitspersonal werden in den Impfzentren etwa 500 Ärzte im Wechseldienst eingesetzt, über 6.000 Ärztinnen und Ärzte haben sich zur Unterstützung bereit erklärt. Wir gehen nach aktuellem Stand davon aus, dass wir im Freistaat täglich über 30.000 Impfungen vornehmen können, wenn ausreichend Impfstoff dafür geliefert wird. Mein ausdrücklicher Dank gilt hier insbesondere allen Verantwortlichen in der kommunalen Familie.“
Ministerin Huml erläuterte: „Anspruch auf eine Impfung haben zunächst die in der Impfverordnung des Bundes am höchsten priorisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa Menschen ab 80 Jahren. Letztere werden durch Anschreiben informiert werden. Informationen und Kontaktdaten des jeweiligen Impfzentrums können z. B. auf der Homepage des Gesundheitsministeriums abgerufen werden. Eine Terminvereinbarung ist vorerst nur telefonisch beim jeweiligen Impfzentrum möglich. Bis zur Fertigstellung des digitalen Erfassungsmoduls ‚Anmeldung und Terminvergabe‘, welches im Laufe des Januars 2021 zur Verfügung stehen wird. Eine Terminvergabe im Impfzentrum erfolgt allerdings nur an Personen, die einer priorisierten Gruppe angehören.“
Holetschek ergänzte: „Für eine Impfung müssen sich Bürgerinnen und Bürger, soweit sie zu einer priorisierten Gruppe gehören, an das Impfzentrum an ihrem Wohnsitz oder am Ort ihres ständigen Aufenthalts wenden. Die Impfung in den Impfzentren oder durch Mobile Impfteams ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos – unabhängig von einem Versicherungsstatus.“
Eine Karte mit den Standorten der Impfzentren in Bayern sowie weitere Informationen finden sich online unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
Interessierte, die zur priorisierten Gruppe gehören, können auch die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116117 kontaktieren, von der sie zu ihrem zuständigen Impfzentrum weitergeleitet werden.
Huml betonte: „Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs kann noch nicht jeder, der es möchte, sofort geimpft werden. Wir müssen uns deshalb zunächst auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen konzentrieren. Hier setze ich auf die Solidarität und das Verständnis der Menschen in Bayern.“
Sie ergänzte: „Trotz der Impfungen stehen uns allen noch herausfordernde Monate bevor und wir dürfen in unserer Wachsamkeit und Vorsicht nicht nachlassen. Deshalb appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, die notwendigen Schutzmaßnahmen nach wie vor einzuhalten und die sozialen Kontakte weiter zu reduzieren. Viele der derzeit geltenden Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen müssen auch noch weiter gelten.“
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