Huml führt Landarztprämie ein – Bayerns Gesundheitsministerin: Bisherige Niederlassungsförderung für Landärzte wird weiterentwickelt und vereinfacht
Ab dem 1. Januar 2021 wird die erfolgreiche bayerische Niederlassungsförderung zur Landarztprämie weiterentwickelt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Mittwoch hingewiesen. Sie betonte: „Unser Ziel ist es, noch mehr Ärztinnen und Ärzte als bisher für die Arbeit im ländlichen Raum Bayerns zu gewinnen. Denn wir wollen, dass es weiterhin überall in Bayern eine gute und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung gibt. Mit der Einführung der Landarztprämie setzen wir zudem ein weiteres Versprechen aus unserer Koalitionsvereinbarung um.“
Die Landarztprämienrichtlinie ersetzt die bislang geltende Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum. Die Ministerin fügte hinzu: „Die Bedingungen für die Gewährung der Prämie lehnen sich im Wesentlichen an das bisherige Förderprogramm zur Niederlassung im ländlichen Raum an. Vereinfacht werden Antragstellung und Abwicklung der Förderung. Zudem wird die Niederlassungsförderung auch auf Medizinische Versorgungszentren ausgeweitet.“
Unterstützt wird wie bisher die Niederlassung von Haus- und Fachärzten der allgemeinen fachärztlichen Versorgung sowie Kinder- und Jugendpsychiater mit einer Prämie von bis zu 60.000 Euro. Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Voraussetzung ist dabei, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen, die nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Auch bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren kann die Landarztprämie einmalig beantragt werden, die genannten Voraussetzungen gelten hier gleichermaßen.
In Ausnahmefällen ist zudem die Unterstützung von Praxisnachfolgen in überversorgten Planungsbereichen möglich, zum Beispiel, wenn bei einer Einzelfallprüfung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ein schwerwiegendes lokales Versorgungsdefizit festgestellt wurde.
Die Ministerin unterstrich: „Mit unserem bisherigen Förderprogramm konnten wir seit dem Start vor rund sieben Jahren insgesamt 752 Praxisgründungen und Filialbildungen unterstützen. Darunter waren unter anderem 555 Hausärzte, sowie 112 Psychotherapeuten. Ich bin zuversichtlich, dass die Landarztprämie diese Erfolgsgeschichte fortsetzen wird.“
Huml erläuterte: „Bayern hat die Weichen bereits frühzeitig gestellt und als eines der ersten Bundesländer ein Förderprogramm für Landärzte aufgelegt, um Mediziner für die Arbeit im ländlichen Raum zu gewinnen. Insgesamt wurden dafür seit 2012 bereits rund 54 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das ist gut angelegtes Geld. Denn jeder zusätzliche Haus- und Facharzt leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer guten Versorgung und trägt zur Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei.“
Das Antragsformular und weitere Informationen werden zeitnah auf der Internetseite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abrufbar sein.
Interessierte Ärztinnen und Ärzte können sich bei Fragen an folgende E-Mail Adresse wenden: Poststelle@lgl.bayern.de
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