Innovative Kleinprojekte werden wieder gefördert – Kaniber startet neue Antragsrunde für das Regionalbudget
München – Eine digitale Mitfahrzentrale, ein mobiles Bienenhaus, ein Verkaufsautomat für regionale Produkte oder ein gemeinschaftliches Brotbackhaus: Solche kleinen Projekte sind wichtige Bausteine für eine attraktive, zukunftsorientierte und lebenswerte Region. Gemeinden, die im Rahmen einer Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zusammenarbeiten und solche oder andere innovative Kleinprojekte in ihrer Region verwirklichen wollen, können sich jetzt wieder für die Förderung eines Regionalbudgets bewerben. „Der ländliche Raum muss lebendige Heimat bleiben. Unsere ILE ist wie die Dorferneuerung, Gemeindeentwicklung und Flurneuordnung konkret umgesetzte Stärkung des ländlichen Raumes“ sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Mit dem Regionalbudget unterstütze das Landwirtschaftsministerium eine engagierte ländliche Entwicklung, stärke die regionale Identität und helfe den kommunalen Allianzen, ihre Projekte rasch umzusetzen.
Die im vergangenen Jahr erstmals aufgelegte Förderung ist bereits zu einem Erfolgsmodell geworden: Für 82 der insgesamt 114 bayerischen ILE-Zusammenschlüsse wurden bereits mehr als sieben Millionen Euro bewilligt. Damit werden über 1.000 Projekte realisiert. „Ob zur Sicherung einer erreichbaren Grundversorgung, für attraktive und lebendige Ortskerne, zum Natur-, Umwelt- und Klimaschutz oder für die Digitalisierung: Diese Projekte leisten in den Gemeinden wertvolle Beiträge, um unsere ländlichen Räume noch attraktiver zu machen“, so die Ministerin.
Das Regionalbudget wird aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gefördert. Die Höhe beträgt je ILE-Zusammenschluss höchstens 100.000 Euro, mit einem Eigenanteil von zehn Prozent. Laut Kaniber können damit Kleinprojekte, also Projekte mit Gesamtkosten bis maximal 20.000 Euro, mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent, höchstens 10.000 Euro, bezuschusst werden. Das Regionalbudget für das Jahr 2021 muss bis 31. Dezember 2020 beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung beantragt werden. Über die Förderung der einzelnen Kleinprojekte entscheiden die Gemeindeverbünde dann in eigener Verantwortung.
Weiterführende Informationen zum Regionalbudget gibt es unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.