Kaniber begrüßt Koalitionsbeschluss für die Landwirte – An den Forderungen zur Düngeverordnung ändert sich nichts
München – Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat den Beschluss des Koalitionsausschusses in Berlin begrüßt: „Es ist ein gutes Signal für die bayerischen Bauern, das aus Berlin kommt. Dass die Koalition auf Initiative des CSU-Vorsitzenden Dr. Markus Söder den Landwirten eine Milliarde Euro über vier Jahre zusagt, zeigt: Wir nehmen die Sorgen der Bauern ernst und wir sind bereit, ihnen in schwierigen Zeiten unter die Arme zu greifen. Wir zeigen damit auch unsere Wertschätzung“, sagte Kaniber in München.
Klima-, Arten- und Grundwasserschutz stellen laut Kaniber die Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Wie andere wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche sei sie einem Transformationsprozess unterworfen. „Wir lassen dabei die Landwirtschaft nicht allein“, sagte Kaniber. Die Milliarde könne einen wesentlichen Beitrag leisten, um ihre Leistungen im Arten-, Natur- und Gewässerschutz zu unterstützen. Bislang hat der Bund für das sogenannte Nährstoffmanagement im Rahmen der Düngeverordnung 70 Millionen Euro vorgesehen, nun stünde zusätzlich ein Vielfaches dieser Summe bereit. „Dieses Geld muss nun klug eingesetzt werden – und es muss vor allem den kleineren und mittleren Betrieben unserer bäuerlichen Landwirtschaft zu Gute kommen“, sagte Kaniber. „Wir werden damit die wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Herausforderungen abfedern und Anpassungen in den Betrieben finanziell unterstützen. Damit wird in den Grundwasserschutz verstärkt investiert, das ist im Interesse aller.“
Die zusätzliche Milliarde könne aber nicht alle Probleme lösen. Trotz der beschlossenen Finanzhilfe ändere sich nichts an den Forderungen, die Bayern bei der neuen Düngeverordnung aufgestellt hat. „Bei der Umsetzung muss die gute fachliche Praxis zählen“, sagte Kaniber. Die Umsetzung müsse praktikabel sein und auch tatsächlich positive Auswirkungen auf den Gewässerschutz haben.
Kaniber bekräftigte, dass eine bedarfsgerechte Düngung aller Zwischenfrüchte bis zum 1. September auch in roten Gebieten möglich sein müsse. Denn nur gut entwickelte, geschlossene Bestände von Zwischenfrüchten dienten dem effektiven Erosionsschutz. Sie sorgen auch dafür, dass der Humusgehalt im Boden steige – eine bedeutende Klimaschutzmaßnahme. Zudem könne der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Im Übrigen dürfe die neue Düngeverordnung erst im kommenden Jahr in Kraft treten. Denn die Landwirte legten ihre Düngepläne für 2020 bereits jetzt fest.
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