Keine Arbeitsgenehmigungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten
+++ Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute bekräftigt, dass die Ausländerbehörden grundsätzlich keine Arbeitsgenehmigungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten erteilen sollen: „Es hat keinen Sinn, Asylbewerbern aus Herkunftsstaaten, in denen keine asylrelevante Verfolgung herrscht, etwa den Westbalkanstaaten oder dem Senegal, Arbeitsgenehmigungen zu erteilen. Deren Asylanträge werden in 99 Prozent der Fälle abgelehnt.“ Deshalb gebe es auch die entsprechende Dienstanweisung des Innenministeriums vom 31. März 2015. Die Forderung aus Asylhelferkreisen, diese Anweisung zurückzunehmen, lehnt Herrmann ab: „Dass nach dem Asylverfahrensgesetz Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien sichere Herkunftsstaaten sind, haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam beschlossen.“ +++
Nach den Worten des bayerischen Innenministers schützt das deutsche Asylrecht Menschen insbesondere vor politischer, religiöser oder ethnischer Verfolgung: „Das Ziel, bei uns arbeiten und leben zu wollen, ist zwar verständlich, aber nicht vom geltenden Asylrecht anerkannt. Deshalb dürfen Asylanträge auch nicht mit dem Ziel gestellt werden, in Deutschland eine Beschäftigung auszuüben.“ Herrmann wies außerdem nochmals darauf hin, dass beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch rund 200.000 Asylanträge auf eine Bearbeitung warten: „Ohne diesen Rückstau wäre schnell klar, dass deutlich mehr als die Hälfte der Antragsteller Deutschland wieder verlassen muss, weil sie keinen Anspruch auf Asyl haben.“
Erneut brachte heute ein Charterflug 135 abgelehnte Asylbewerber zurück in den Kosovo. Mit der heutigen zehnten Sammelabschiebung seit Februar wurden 2015 bereits insgesamt 892 ausreisepflichtige Ausländer auf diese Weise aus Bayern in ihre Heimatländer zurückgeführt. Herrmann: „Bayern wird auch weiterhin an dieser Praxis festhalten.“ Die Schutzquote bei Asylbewerbern aus den Westbalkanstaaten liegt nahezu bei null Prozent. Deshalb müsse für Albanien, Serbien, Montenegro, EJR Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina auch die Visumspflicht wieder eingeführt werden. Herrmann erneuerte auch seine Forderungen nach Leistungskürzungen für Personen, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde oder die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen. Darüber hinaus sollten auch Albanien, Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden, um so die Rückführung in diese Länder noch beschleunigen zu können.
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