Keine Schlupflöcher für Telegram & Co / Bayern will NetzDG weiter nachschärfen / Antrag bei der Justizministerkonferenz / Der bayerische Justizminister Eisenreich: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Deshalb müssen …
Soziale Netzwerke verbinden Menschen auf der ganzen Welt. Viele nutzen Internet-Plattformen, um sich auszutauschen und anderen ihre Meinung mitzuteilen. Aber auch strafbare Inhalte nehmen zu. Hass und Hetze haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Das im Oktober 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen strafbare Inhalte im Internet. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Das NetzDG verpflichtet große soziale Netzwerke, strafbare Inhalte binnen fester Fristen zu löschen. Aber nicht alle digitalen Massenmedien werden vom Gesetz rechtssicher erfasst. Diese Schutzlücken wollen wir schließen.“
Bayern bringt deshalb einen Antrag bei der heutigen Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (16. Juni) ein. Hessen ist Mitantragsteller.
Die Forderungen:
- Messenger-Dienste gelten als Plattformen zur „Individualkommunikation“ und werden deshalb – anders als soziale Netzwerke – vom NetzDG (§ 1 Absatz 1 Satz 3) nicht erfasst. Justizminister Eisenreich: „Telegram z.B. hat nach eigenen Angaben weltweit eine halbe Milliarde Mitglieder. Aber der Dienst fällt mit seinen großen Gruppen und Kanälen nicht rechtssicher unter das NetzDG. Telegram ist längst ein Massenmedium – noch dazu eines, das auch Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextreme anzieht. Wir können nicht zulassen, dass solche Dienste unter dem Radar bleiben.“
- Sparten-Portale: Auch Plattformen „zur Verbreitung spezifischer Inhalte“ werden vom NetzDG nicht erfasst. Eisenreich: „Dabei kursieren z.B. auf Pornografie-Portalen strafbare Inhalte wie Kinderpornografie oder Rachepornos. Diese Schutzlücke muss geschlossen werden.“
- Zwei-Millionen-Grenze: Das NetzDG greift erst ab einer Zahl von zwei Millionen registrierten Nutzern. Auch hier droht eine Schutzlücke, da viele große Plattformen ohne Registrierung genutzt werden können.
- Straftaten-Katalog überprüfen: Die Bundesjustizministerin wird aufgefordert, den in § 1 Absatz 3 NetzDG aufgeführten Straftatenkatalog zu prüfen. So sollte insbesondere eine Löschpflicht für strafbare Deepfakes (von Künstlicher Intelligenz gefälschte Videos oder Bilder) eingeführt werden.
Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „In Messenger-Diensten wie Telegram können Rechtsradikale und andere Feinde unserer Verfassung nahezu ungestört strafbare Inhalte verbreiten. Auch die Anbieter dieser Chats müssen durch das NetzDG in die Pflicht genommen werden, um Hass und Hetze noch effektiver und konsequenter bekämpfen zu können.“
Die Bundesregierung hat bereits zwei wichtige – auch von Bayern geforderte – Nachschärfungen des NetzDG auf den Weg gebracht (u.a. eine Anzeigepflicht beim BKA und strengere Transparenzvorgaben). Bayern sieht jedoch weiteren Nachbesserungsbedarf. Minister Eisenreich: „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Deshalb müssen gefährliche Schutzlücken zeitnah geschlossen werden. Noch ist nicht klar, wann das europäische Regelwerk Digital Services Act in Kraft treten wird. Deshalb sollte der Bund unabhängig davon zügig Rechtssicherheit schaffen.“
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