Keine unnötigen bürokratischen Hürden
- Baugenehmigungsbehörden sollen größere Freischankflächen großzügig ermöglichen
- Flexible und unbürokratische Hilfe für Gastronomie
- Bitte um Einhaltung der Hygieneregeln und gegenseitige Rücksichtnahme
Noch ist die Pandemie nicht vorbei – doch die erfreuliche Entwicklung der letzten Wochen macht berechtigte Hoffnung auf einen guten Sommer. Der monatelange Lockdown stellte besonders die Gastronomie und den Einzelhandel vor große wirtschaftliche Probleme und war auch für die Stadt- und Ortszentren eine erhebliche Herausforderung. Umso mehr freut sich Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer darüber, dass seit einiger Zeit die Gastronomie aufgrund der sich entspannenden Infektionslage in ganz Bayern wieder öffnen kann: „Es tut gut, zu sehen, wie das Leben wieder zurückkehrt in unsere Städte und Gemeinden. Gerade die Außengastronomie bietet die Chance, trotz Pandemie den Sommer ein Stück weit sicher genießen zu können. Ich freue mich daher, wenn die Kommunen den Wirtinnen und Wirten großzügig die Möglichkeit für Freischankflächen und Schanigärten im öffentlichen Raum geben.“
Für viele Menschen sind sie seit letztem Sommer schon ein gewohntes Bild im Straßenraum: Oft liebevoll geschmückte temporäre Terrassen, auf denen auch Restaurants, die über keinen eigenen Freibereich verfügen, ihren Gästen Tische und Stühle unter freiem Himmel anbieten können. Für die Gastronomie bieten die sogenannten Schanigärten hingegen eine wichtige Möglichkeit, die pandemiebedingten Einnahmeausfälle der letzten Monate zumindest teilweise ausgleichen zu können. Da die Ansteckungsgefahr draußen um ein Vielfaches geringer ist als in Innenräumen, stellen die Freischankflächen außerdem eine gute Möglichkeit dar, trotz nach wie vor anhaltender Pandemie ein Stück Leben in den öffentlichen Raum zurück zu holen und die Innenstädte und Ortszentren zu beleben. Bürokratische Hürden soll es dafür so wenig wie möglich geben. „Ich wünsche mir eine flexible, unbürokratische Lösung für die Schanigärten. Die Städte und Gemeinden können die Standorte und sonstigen Vorgaben unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs selbst bestimmen. Ich habe die Bauaufsichtsbehörden bei den Städten und Landkreisen gebeten, auf einen formellen Bauantrag für die Erweiterung einer Freischankfläche in diesem Sommer zu verzichten, wo immer es die nachbarschaftliche Situation zulässt“, so Ministerin Schreyer.
Größere Außenbereiche sind eine wichtige Hilfe für die pandemiebedingt in Not geratenen Gastwirte und ermöglichen gleichzeitig ein besseres Einhalten der nach wie vor erforderlichen Mindestabstände und Hygieneregeln. Die Ministerin appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Nutzen Sie die Möglichkeiten, die uns die sich entspannende Lage bietet. Aber bitte achten Sie auch weiterhin auf Ihren eigenen und den Schutz anderer Menschen. Und nehmen Sie bitte gerade in der Außengastronomie auch Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner. Ich bin mir sicher: So können wir gemeinsam einen guten Sommer genießen.“
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