Kultusministerium: Richtlinien zu Familien- und Sexualerziehung werden fortgeschrieben – vielfältige Gespräche
MÜNCHEN. Art. 48 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen gibt der Schule das Recht zur Familien- und Sexualerziehung, verpflichtet gleichzeitig das Staatsministerium, Richtlinien zu erlassen, die den konkreten Rahmen für die schulische Familien- und Sexualerziehung vorgeben. Die derzeit noch gültige Fassung der Richtlinien stammt aus dem Jahr 2002 und wird überarbeitet. Gründe dafür waren vor allem die Prävention sexueller Gewalt und eines bewussten Umgangs mit sexualisierten Medieninhalten. Beibehalten wurde das Thema sexuelle Orientierung; es wurde entsprechend dem heutigen Erkenntnisstand und seiner Relevanz aktualisiert.
Das Gespräch mit dem Aktionsbündnis „Demo für alle“ reiht sich in eine Vielzahl von Gesprächen zwischen dem Kultusministerium und zahlreichen Verbänden und Organisationen zur Fortschreibung der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung ein. Zu den zahlreichen Gesprächspartnern gehören auch Vertreter der christlichen Kirchen. Eine Entwurfsfassung wurde auch schon im Landesschulbeirat und im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags diskutiert.
Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105
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