Kunstministerium zum ORH-Bericht zum Gärtnerplatztheater
MÜNCHEN. Das Bayerische Kunstministerium nimmt zur Einschätzung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) zum Staatstheater am Gärtnerplatz wie folgt Stellung:
1. Das Staatstheater am Gärtnerplatz hat aus Sicht des Kunstministeriums eine strategisch sinnvolle Rücklagenbildung vorgenommen, die wegen der Generalsanierung und dem dadurch bedingten Ausweichspielbetrieb notwendig war. Das hat das Staatstheater dem Ministerium gegenüber mehrfach plausibel dargelegt und begründet. Wieso der ORH hieraus den Schluss zieht, das Ministerium habe seine Steuerungsaufgaben vernachlässigt, ist kaum nachvollziehbar. Das Kunstministerium bewertet die sparsame Haushaltsführung des Staatstheaters am Gärtnerplatz vielmehr ausdrücklich positiv.
2. Das Kunstministerium hatte und hat den zur Wahrnehmung der Steuerungsaufgabe notwendigen Überblick über die Einnahmen- und Ausgabensituation des Staatstheaters am Gärtnerplatz. Da sich das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben positiver als kalkuliert entwickelt hatte, konnten im Doppelhaushalt 2015/2016 zusätzliche Ausgabenmittel wieder eingespart werden, die das Theater aufgrund der Generalsanierung im Doppelhaushalt 2013/2014 erhalten hatte.
4. Das Kunstministerium hat dem Theater bewusst Verstärkungsmittel für Gastspiele gewährt, obwohl es die hohen Ausgabenreste kannte. Verstärkungsmittel für Gastspiele dienen nämlich dem Ziel, aus übergeordneten künstlerischen Gründen auch solche Gastspiele zu unterstützen, die sich aufgrund mangelnder Zuschauerauslastung nicht rechnen. Verstärkungsmittel für Gastspiele können und sollen daher gerade nicht aus den vorhandenen Rücklagen ausgeglichen werden.
5. Das Kunstministerium hat umgehend Maßnahmen ergriffen, um die vom ORH aufgedeckten Mängel im Vergabe- und Vertragswesen des Staatstheaters am Gärtnerplatz zu beheben.
Henning Gießen, Stellv. Pressesprecher, 089 2186-2024
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