Kur als kassenfinanzierte Pflichtleistung
MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt den heutigen Beschluss des Bundestags, die Kur wieder als kassenfinanzierte Pflichtleistung für die Versicherten einzuführen. „Diese Entscheidung ist ein ganz wichtiges Aufbruchssignal für die bayerischen Kurorte und Heilbäder. Nach harten Monaten zeichnet sich nun eine optimistische Perspektive für den Gesundheitstourismus ab. Kurorte und Heilbäder erhalten die Chance, das Kurgeschäft als wichtiges wirtschaftliches Basisgeschäft wieder aufzunehmen und auf dieser Basis die Angebote im Selbstzahlermarkt weiter auszubauen.“ Durch das heute beschlossene Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) werden ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessens- zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Aiwanger: „Der Bedarf der Menschen an Gesundheitsangeboten zur Prävention und zur Wiederherstellung und Stärkung ihrer Gesundheit ist riesig. Die bayerischen Heilbäder und Kurorte haben dafür das passende Angebot: hochwertige medizinische und therapeutische Leistungen, eine moderne Infrastruktur, attraktive Orte mit sehr guten Angeboten an Hotellerie, Gastronomie und Handel. Hinzu kommt eine intakte und landschaftlich schöne Natur und die bayerische Gastlichkeit. Diese Kombination wird die Gäste wieder für den Gesundheitsstandort Bayern begeistern.“
In Bayern gibt es 47 Heilbäder und Kurorte, darunter die Staatsbäder Bad Bocklet, Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Reichenhall und Bad Steben. Sie sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor überwiegend im ländlichen strukturschwachen Raum, der Arbeitsplätze bietet und positive Konjunktureffekte auf Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk in der Region hat. Im Jahr 2019 fanden 5.725.761 Gästeankünfte und 24.261.200 Übernachtungen in Kur- und Heilbädern statt. Damit entfallen 14,3 Prozent aller Gästeankünfte und 24,0 Prozent aller Übernachtungen auf diesen Bereich.
Im Bundesrat soll das Gesetz am 25. Juni 2021 abschließend beraten werden. Kuren waren 1996 als Pflichtleistung aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen worden.
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