Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Futternutzung von Bracheflächen wird möglich“
München – Die Starkregenereignisse und die damit einhergehenden Überschwemmungen haben viele Futterflächen in Bayern stark geschädigt. Die betroffenen tierhaltenden Landwirte befürchten Engpässe bei der Grundfutterversorgung. Wie das Bayerische Landwirtschaftsministerium in München nun mitteilt, bestehen für betroffene Landwirte förderrechtliche Ausnahmeregelungen. So soll die Futternot wirksam gelindert werden. „Die extremen Unwetter der vergangenen Tage und Wochen, haben unsere Landwirte massiv getroffen. Die Futtergrundlage für das Winterhalbjahr wurde innerhalb weniger Stunden teilweise komplett zerstört. Hier müssen wir den betroffenen Betrieben unter die Arme greifen und die Futternutzung von Bracheflächen ermöglichen“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Brachliegende Flächen als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) sowie sonstige Bracheflächen dürfen daher ab sofort für Futterzwecke in der Tierhaltung genutzt werden. Diese allgemeine Freigabe gilt für die Landkreise Ansbach, Berchtesgadener Land, Erlangen/Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Miesbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Schweinfurt, Traunstein und Würzburg. Darüber hinaus gilt die Regelung auch für die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Hof und Schweinfurt. In diesen Gebieten ist keine vorherige Genehmigung durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) erforderlich. Außerhalb der genannten Regionen ist für betroffene Betriebe mit Futterknappheit ebenfalls eine Nutzung der Bracheflächen möglich. In diesem Fall müssen Landwirte dies ihrem zuständigen AELF aber schriftlich mitteilen. Um späterer Probleme zu vermeiden, sollte dies möglichst vor der Inanspruchnahme, spätestens aber innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der entsprechenden Nutzung geschehen. Die Ämter beraten die Landwirte dazu gerne. „Wer von den Unwettern getroffen wurde, braucht schnelle und wirksame Hilfen, das gilt nicht nur für Privathaushalte oder Gewerbebetriebe, sondern auch für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Das Zeitfenster zur Futterbergung ist begrenzt, es muss jetzt schnell gehandelt werden, damit wir im Winter keine Probleme bekommen“, so die Ministerin.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.