„Mach dein Handy nicht zur Waffe“
Gewaltvideos, Hakenkreuze und Kinderpornografie: Bayerns Staatsanwälte sind immer häufiger mit strafbaren Inhalten auf Handys konfrontiert. Justizminister Georg Eisenreich: „Schüler sind sich oft nicht bewusst, wie schnell sie eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen können und unterschätzen die Folgen. Deshalb wollen wir sie für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten.“
Minister Eisenreich wird am
Mittwoch, den 6. Oktober 2021, um 13.15 Uhr,
in der Aula des Franz-Ludwig-Gymnasiums,
Franz-Ludwig-Str. 13, 96047 Bamberg,
mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg, Lothar Schmitt, die gemeinsam mit dem Kultusministerium entwickelte Präventionskampagne vorstellen. Dabei wird auch das Video „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ gezeigt, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Es wurde in Zusammenarbeit mit dem bekannten Influencer Falco Punch entwickelt. Nach einem Vortrag des stellvertretenden Amtsgerichtsdirektors und Jugendrichters Martin Waschner wird die Diskussion mit Schülerinnen und Schülern einer achten Klasse des Franz-Ludwig-Gymnasiums eröffnet.
Die Medien sind zum Pressegespräch
herzlich eingeladen.
Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).
Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.
Hinweise für Teilnehmende vor Ort:
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Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.
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Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.
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Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Zudem ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
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