Ministerin Kaniber: Neue Förderprogramme für nachhaltige Landwirtschaft und sichere Versorgung mit Lebensmitteln – 102.000 Landwirte können ab sofort Mehrfachantrag stellen
(27. März 2023) München – Ab sofort können die rund 102.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern ihren so genannten Mehrfachantrag für das laufende Jahr stellen. Letzter Abgabetermin ist der 15. Mai. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hat auf etliche Änderungen und neue Förderprogramme hingewiesen, die zu einer nachhaltigen Landwirtschaft beitragen und die Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln sicherstellen sollen. Die Corona-Krise, aber auch der Krieg in der Ukraine haben den Stellenwert der sicheren Versorgung mit heimischen Lebensmitteln deutlich vor Augen geführt. Die Flächen- und Tierprämien leisteten einen unverzichtbaren Beitrag zum stabilen Einkommen der Betriebe. „Unsere Agrarpolitik strebt eine nachhaltige, produktive Landwirtschaft im Einklang mit Umwelt- und Klimaschutz an. Ökonomisch tragfähige Entwicklungsperspektiven gewährleisten auch künftig die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel bei uns in Bayern. Gemeinsam sind wir stark gegen den Klimawandel, gemeinsam schützen wir die natürlichen Ressourcen unserer Heimat“, unterstrich Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Und weiter: „Aber eins ist auch klar: Damit unsere Betriebe nachhaltig wirtschaften können, müssen sie nachhaltig wirtschaftlich erfolgreich sein.“
Bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik in der neuen Förderperiode hatte sich die Staatsregierung bei der Kommission, dem Bund und den Ländern in vielen wichtigen Fragen durchgesetzt: So werden die bayerischen Bäuerinnen und Bauern durch eine deutlich gesteigerte Förderung der ersten Hektare bei den Direktzahlungen sowie die wesentlich ausgeweitete Junglandwirte-Förderung unterstützt. Als neuer Baustein der Direktzahlungen sichern künftig Öko-Regelungen das Spitzenniveau im Umwelt- und Klimaschutz. Zudem hat Bayern nun die Mehrgefahrenversicherung flächendeckend eingeführt. Durch das Flächenmonitoring-System verringern sich die Vor-Ort-Kontrollen. Korrekturen in den Flächen- und Nutzungsangaben sind jetzt auch nach dem 15. Mai noch möglich.
Die Mehrfachanträge müssen online über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) gestellt werden. Bisherige Direktzahlungen werden mit neuen Bezeichnungen fortgeführt, sie enthalten aber auch veränderte Anforderungen und Verpflichtungen. Neben den Öko-Regelungen und der Mehrgefahrenversicherung wird über den Mehrfachantrag heuer erstmals auch die Teilnahme an den Zahlungen für Mutterkühe sowie Mutterschafe und -ziegen sowie am Erschwernisausgleich Pflanzenschutz in bestimmten Gebieten angeboten. Außerdem können die Betriebe damit auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, die Auszahlung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen sowie die Sommerweidehaltung für Rinder beantragen.
Jeder Betrieb hat zum Mehrfachantrag 2023 ein Anschreiben von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und zudem einen persönlichen oder einen telefonischen Termin zur Abgabe seines Antrags beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten. Dabei werden alle Angaben sofort umfassend geprüft, bei festgestellten Fehlern können diese bereits gleich korrigiert werden. Auch außerhalb dieses Termins stehen die Sachbearbeiter den Landwirten zur Seite und helfen gerne per Hotline, persönlich oder über die digitale Fernunterstützung. Bevor der Antrag erfasst wird, empfiehlt das Landwirtschaftsministerium, alle Unterlagen und Informationen zum Mehrfachantrag ausführlich zu lesen. Sie sind online unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/mehrfachantrag/index.html und www.ibalis.bayern.de zu finden.
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