Nachweis von Testungen
20. Mai 2021
MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Wirtschaft im Freistaat über eine Übergangslösung bis zur Einführung eines digitalen Testnachweises informiert. Ein Muster für einen analogen Testnachweis wurde vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt. Die Testnachweise sind die Voraussetzungen für weitere Öffnungen in Bayerns Wirtschaft. Das Muster finden Sie in der Anlage.
- In Einrichtungen mit Testpflicht (Einkaufen, Friseurbesuch, Zoobesuch, Hotels, Restaurants, Pflegeeinrichtungen etc.) können Tests vor Ort unter Aufsicht erbracht werden und anschließend ein Testnachweis erstellt werden. Die Testnachweise können dann innerhalb von 24 Stunden ab Vornahme der Testung auch für andere testgebundene Angebote genutzt werden.
- Im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes kann ein Testnachweis nur dann ausgestellt werden, wenn die Testung durch Personal durchgeführt bzw. beaufsichtigt wird, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt.
- Ärzte, Testzentren und weitere beauftragte Leistungserbringer können den Testnachweis ohne weitere Anforderungen erstellen.
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