Neue Ausrüstung für Rettungsdienste
+++ In Bayern ist die Auslieferung der neuen mechanischen Reanimationshilfe ‚Lucas 3‘ an alle mit einem Arzt besetzen Rettungsfahrzeuge angelaufen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht damit die Ausrüstung der bayerischen Rettungsdienste weiter verbessert: „Bayern hat seine Rettungsdienste als erstes Bundesland mit der neuen Reanimations-Technologie ausgestattet und ist damit wieder einmal Vorreiter bei der Ausrüstung seiner Rettungsdienste.“ +++
Das neuartige Spezialgerät soll die manuelle Herzdruckmassage nicht in allen Fällen ersetzen. Das Spezialgerät bringt aber entscheidende Vorteile, wenn eine qualitativ hochwertige Reanimation durch eine manuelle Herzdruckmassage nicht leistbar ist, etwa weil diese über einen sehr langen Zeitraum oder unter erschwerten Rettungsbedingungen erfolgen müsste. ‚Lucas 3‘ könnte künftig etwa bei der laufenden Reanimation an Bord eines Rettungshubschraubers zum Einsatz kommen oder die laufende Wiederbelebung eines Patienten auf einer Drehleiter der Feuerwehr ermöglichen.
Vor der flächendeckenden Anschaffung der neuen Reanimationshilfe wurden vier verschiedene Gerätetypen auf „Herz und Nieren“ getestet – die Wahl fiel schließlich auf ‚Lucas 3‘. Der beim Bayerischen Innenministerium als oberster Rettungsdienstbehörde gebildete ‚Rettungsdienstausschuss Bayern‘ hat am 27. März 2017 die fachlichen Empfehlungen zur Verwendung des „Lucas 3“ beschlossen und so die Grundlage für die bayernweite Nutzung geschaffen. Die Sozialversicherungsträger haben die Übernahme der Anschaffungskosten in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro bereits zugesagt. Nun beginnt die Auslieferung der Maschine an die Rettungsdienste. Die ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter der Rettungsdienste sollen in die Benutzung des Geräts eingewiesen und in seiner Anwendung künftig jährlich geschult werden.
Innenminister Herrmann: „Ich freue mich, dass unseren Rettungskräften für die sehr verantwortungsvolle Aufgabe der Reanimation die beste und modernste Ausrüstung zur Verfügung steht. Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger Bayerns, wenn Sie in eine Notsituation geraten.“
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