Neue Regelungen für Artenschutz erleichtern Genehmigungsverfahren
MÜNCHEN Das Landratsamt Ansbach hat dem Bürgerenergieprojekt Frankenhofen in der Marktgemeinde Weiltingen für zwei Windenergieanlagen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die zwei Windräder befinden sich im Oettinger Forst auf Grund der Marktgemeinde Weiltingen und werden eine Gesamthöhe von knapp 200 Meter aufweisen. Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger: „Durch Windenergieanlagen in Bürgerhand erreichen wir die notwendige Akzeptanz, zeigen transparente Partizipationsmöglichkeiten auf und schaffen regionale Wertschöpfung durch CO2-freien Strom.“
Der Staatsminister dankte dem Landratsamt Ansbach für die rasche Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens innerhalb von vier Monaten: „Eine zügige Bearbeitung aller Genehmigungsverfahren ist Grundvoraussetzung für eine gelungene Energiewende. Auch schwierige artenschutzrechtliche Fragen stellen durch ein kooperatives und lösungsorientiertes Zusammenspiel aller Projektbeteiligten kein Hindernis für den Windenergieausbau dar. Das Projekt Frankenhofen hat das eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber ergänzte: „Bürgerwindräder sind ein wichtiger Schlüssel, um die Menschen für die Windenergie zu begeistern. Wir wollen, dass die Bürger vor Ort noch stärker an der Energieerzeugung beteiligt werden. Mit neuen Richtlinien unterstützen wir zudem einen noch schnelleren Ausbau der Windkraft in Bayern. Wir haben neue Kartierungsrichtlinien für den Artenschutz erlassen. So können die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes rechtssicher und praxisgerecht umgesetzt werden. Die Behörden vor Ort und Vorhabenträger werden so im Genehmigungsverfahren weiter entlastet.“
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