„Olympisches Gold der Denkmalpflege für Bad Kissingen“: Kunstminister Blume übergibt Urkunde zur Aufnahme von Bad Kissingen in die UNESCO-Welterbeliste
Festakt mit Kunstminister Markus Blume in Bad Kissingen – UNESCO-Welterbestätte als Teil der „Great Spa Towns of Europe“ – insgesamt zehn Welterbestätten in Bayern
MÜNCHEN/BAD KISSINGEN. Bad Kissingen wurde im Juli letzten Jahres als eine der „Great Spa Towns of Europe“ in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen. Aus diesem Anlass übergab Kunstminister Markus Blume heute an Dr. Dirk Vogel, Oberbürgermeister der Stadt Bad Kissingen, im Rossini-Saal des Arkadenbaus in Bad Kissingen die Ernennungsurkunde zur UNESCO-Welterbestätte. Kunstminister Blume: „Olympisches Gold der Denkmalpflege für Bad Kissingen – die zehnte Welterbestätte in Bayern! Bad Kissingen zählt nun offiziell zu den elf bedeutendsten europäischen Kurstädten. In Franken und ganz Bayern wussten wir bereits zuvor: Bad Kissingen ist prachtvoll, lebendig und mondän! Wir sind stolz auf unser reiches kulturelles Erbe in Bayern. Herzlichen Glückwunsch!“
Dr. Birgitta Ringbeck, Welterbekoordinatorin der Kultusministerkonferenz beim Auswärtigen Amt, ergänzt: „Als Welterbe gehört Bad Kissingen zur Serie der elf bedeutendsten Kurstädte in sieben europäischen Ländern. Der Weg zum Welterbe hat eindrucksvoll gezeigt, wie fruchtbar die europäische Zusammenarbeit ist!“
Dr. Dirk Vogel, Oberbürgermeister der Stadt Bad Kissingen, betont: „1882 hat König Ludwig II., König von Bayern, Kissingen zum Bad erhoben. 138 Jahre später, 2021, hat nun die UNESCO Bad Kissingen in die Liste der Weltkulturerbe aufgenommen. Wir sind stolz auf unsere Vergangenheit und werden mit ihr unsere Zukunft gestalten.“
Die „Great Spa Towns of Europe“ bestehen aus elf bedeutenden Kurstädten in Europa: Bad Kissingen, Baden-Baden und Bad Ems in Deutschland, Karlovy Vary, Mariánské Lázně und Františkovy Lázně in Tschechien, Spa in Belgien, Vichy in Frankreich, Baden bei Wien in Österreich, Montecatini Terme in Italien und Bath im Vereinigten Königreich. Diese spiegeln nach Auffassung des Welterbekomitees einen wichtigen Austausch innovativer Ideen wider, der die Entwicklung von Medizin, Balneologie und Freizeitaktivitäten im späten 18. und im 19. Jahrhunderts beeinflusste, und verkörpern den Höhepunkt des Kur-Phänomens in Europa vom späten 18. bis zum frühen 20. Jahrhundert.
UNESCO-Welterbestätten in Bayern
Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet u.a. jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Erweiterungsanträge. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.154 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. In Bayern zählen hierzu:
- Würzburger Residenz und Hofgarten (1981) – Unterfranken
- Wallfahrtskirche „Die Wies“ (1983) – Oberbayern
- Altstadt von Bamberg (1993) – Oberfranken
- Grenzen des Römischen Reiches: Obergermanisch-Raetischer Limes (2005) – Unterfranken, Mittelfranken, Oberbayern, Niederbayern
- Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof (2006) – Oberpfalz
- Prähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen (2011) – Oberbayern
- Markgräfliches Opernhaus Bayreuth (2012) – Oberfranken
- Augsburger Wassermanagement-System (2019) – Schwaben
- Die bedeutenden Kurstädte Europas (u.a. Bad Kissingen) (2021) – Unterfranken
- Grenzen des Römischen Reiches: Donaulimes (westlicher Abschnitt) (2021) – Niederbayern, Oberpfalz
Weitere Informationen finden Sie unter: https://welterbe.badkissingen.de/
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