Scharf: „Eine Streichung von § 218 StGB ist mit dem Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig!“ – Sozialpolitik
Bayerns Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf zeigt sich entsetzt über die Pläne von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, den Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen: „Ohne Not will die Bundesfamilienministerin den nächsten Pfeiler eines sorgsam austarierten Kompromisses einreißen, der seit Jahrzehnten gut funktioniert und für gesellschaftlichen Frieden sorgt. Ihr Vorgehen ist ein Skandal und heizt Konflikte in einer ohnehin angespannten gesellschaftlichen Lage noch mehr an! Das ist ein Albtraum.“
Weiter betont die Ministerin: „Wir stehen zum Schutz von Mutter und Kind. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben. Das scheint für die Bundesfamilienministerin überhaupt keine Rolle zu spielen – sie ignoriert diese Tatsache! Eine Streichung des § 218 StGB ist mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig. Wird der § 218 gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft.“
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