Bundesratssitzungen
Der Bundesrat hat fünf bayerische Anträge beschlossen. Auf Initiative des Freistaates will die Länderkammer Glyphosat in Privatgärten verbieten, den Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur vorantreiben, Verbraucherrechte bei Online-Plattformen stärken, rechtliche Klarheit bei der Lebensrettung durch Notfallsanitäter schaffen und die Versteigerungspraxis bei der Vorgabe von Mobilfunkfrequenzen überprüfen.
Außerdem hat sich der Bundesrat mit den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Rückführung des Solidaritätszuschlags (zur Protokollerklärung des Freistaates Bayern) und zu den Strukturhilfen in den Kohleregionen im Rahmen des Kohleausstiegs befasst.
Kein Einsatz von Glyphosat in Privatgärten
Der Bundesrat hat eine bayerische Initiative zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten beschlossen. Bayerns Bundesratsminister Dr. Florian Herrmann:
„Der Rückgang von Insekten und Vogelarten ist auch auf Pflanzenschutzmittel zurückzuführen. Der Einsatz von Pestiziden ist dabei ein flächendeckendes Problem und betrifft nicht nur die Landwirtschaft. Deshalb hat die Staatsregierung auch Privatgärten in den Blick genommen. Wir wollen ein Verbot von Glyphosat in Haus- und Kleingärten. Jeder kann in seinem Garten einen aktiven und wirksamen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die Artenvielfalt fängt vor der eigenen Türe an. Jetzt ist der Bund gefragt, verbindliche Vorgaben zur Verringerung des Pestizideinsatzes zu entwickeln und dabei in einem ersten Schritt den Glyphosateinsatz in Haus- und Kleingärten zu verbieten.“
Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur vorantreiben
Der Bundesrat hat eine Initiative von Bayern und Baden-Württemberg beschlossen, mit der die Transformation der Automobilwirtschaft und der Strukturwandel hin zu mehr Elektromobilität vorangetrieben werden soll. Mehr Elektrofahrzeuge wird es nur dann geben, wenn eine flächendeckende Ladeinfrastruktur vorhanden ist. Dazu gehören auch mehr Ladestationen im privaten Bereich. Um den Ausbau zu erleichtern, soll nach der Gesetzesinitiative beider Länder das Miet- und Wohnungseigentümerrecht geändert werden. Mieter sollen künftig gegenüber ihren Vermietern einen Anspruch auf eine Erlaubnis für den Einbau von Ladestationen an vermieteten Stellflächen haben. Auch im Wohnungseigentumsrecht soll ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers geschaffen werden, dass ihm durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Einbau einer Ladestation ermöglicht wird. Die Kosten soll dabei nur derjenige tragen müssen, der die Ladestation einrichten und nutzen will.
zum bayerischen Gesetzesantrag
Verbraucherrechte bei Online-Plattformen
Die Staatsregierung setzt sich für bessere Verbraucherrechte im E-Commerce ein. Der Online-Handel ist von globalen Warenströmen immens betroffen. Die EU sieht zwar ab 2021 eine Stärkung der Rechte der Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedsstaaten bei der Kontrolle von Online-Plattformen und Verbesserungen in der Zusammenarbeit vor. Aus Sicht der Staatsregierung kommen diese Maßnahmen angesichts der Dynamik der E-Commerce-Entwicklung jedoch zu spät und sind nicht ausreichend. Es sollten daher noch weitere Maßnahmen ergriffen werden, um vorhandene Missstände abzustellen. Denkbar ist hier beispielsweise eine Haftung von E-Commerce-Plattformen, falls europäische und deutsche Bestimmungen verletzt werden.
Warenkäufe europäischer Kunden über die europäischen Außengrenzen hinaus nehmen immer mehr zu. Mittlerweile kaufen deutsche Verbraucher Güter im Wert von rund 5 Milliarden Euro bei Online-Anbietern aus dem Ausland, insbesondere China, meist vermittelt über Online-Plattformen. 28 Prozent aller Topseller auf einer der größten Online-Plattformen sind inzwischen chinesische Händler. Ein weiteres Wachstum ist absehbar. Der große Zustrom von Online angebotenen Waren insbesondere aus Drittländern stellt die Marktüberwachung jedoch vor große Probleme, was an der großen Zahl der Anbieter, der Flexibilität von Internetangeboten und auch dem Sitz der Anbieter in Drittstaaten liegt. Viele dieser Anbieter halten sich nicht oder unzureichend an europäische Bestimmungen zur Produktsicherheit oder etwa auch an Umweltauflagen. Für inländische Händler und auch Hersteller entstehen dadurch zunehmend gravierende Wettbewerbsnachteile. Verbraucher können durch die Waren unmittelbar geschädigt werden.
Die Bedeutung des Online-Handels ist in den letzten Jahren immens gestiegen. Mittlerweile entfallen auf den Online-Handel rund 14 Prozent der gesamten deutschen Einzelhandelsumsätze und damit rund 53,6 Milliarden Euro. Parallel dazu nimmt innerhalb des E-Commerce die Bedeutung von Online-Plattformen eine immer größere Rolle ein.
Maßnahmen zur Lebensrettung durch Notfallsanitäter auch ohne Arzt
Die Staatsregierung will rechtliche Klarheit bei der Lebensrettung durch Notfallsanitäter und hatte dazu gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative für eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes eingebracht, der jetzt von der Länderkammer beschlossen wurde. Der Notfallsanitäter soll auch in Abwesenheit eines Arztes rechtssicher das machen dürfen, was zur Lebensrettung des Patienten notwendig ist. Neben einer verbesserten Hilfe für Patienten bedeutet dies auch Rechtsklarheit für die Notfallsanitäter. Diese sollen mit der Änderung auch bestimmte, bislang grundsätzlich Ärzten vorbehaltene lebensrettende Maßnahmen rechtssicher anwenden können, um Patienten in Notlagen schnell und effektiv Hilfe zu leisten. Dies gilt aber nur, solange ärztliche Hilfe noch nicht vor Ort ist und ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden beim Patienten zu erwarten sind.
Notfallsanitäter sind bereits aufgrund ihrer Ausbildung und der Hilfeleistungspflicht aus § 323c Strafgesetzbuch befugt und sogar verpflichtet, in akuten Notfallsituationen bis zur Übernahme des Notfallpatienten durch einen Arzt selbstständig heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. Allerdings steht die Durchführung von Maßnahmen, die eigentlich einem Arzt vorbehalten ist, unter dem Heilkundevorbehalt des Heilpraktikergesetzes. Der Notfallsanitäter könnte sich bei einem Verstoß gegen diesen Arztvorbehalt möglicherweise strafbar machen. Künftig soll Rechtsicherheit geschaffen werden. Die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter soll im Notfall zur Lebensrettung ausdrücklich erlaubt werden.
Vergabemodelle bei der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen
Der Bundesrat sieht – auf Antrag von Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – Möglichkeiten für eine bessere Mobilfunkversorgung. Dazu soll das Modell zur Vergabe der Frequenzen an Mobilfunkunternehmen angepasst werden. Begleitet von einer neutralen Expertise könnte eine neue, marktorientierte und wettbewerbskonforme Lösung gefunden werden, die dabei hilft, das Versorgungsniveau in Deutschland zu steigern.
Bislang setzt die Bundesnetzagentur zur Vergabe von Frequenzen für den Mobilfunk auf ein Versteigerungsmodell. Das derzeitige Verfahren dauert lange, entzieht den Unternehmen notwendige Investitionsmittel und führt zu Versorgungsauflagen, die keine optimale flächendeckende Versorgung gewährleisten. Daher erfolgt der Ausbau des 4G- und 5G-Netzes langsamer als nötig. Letztlich zahlen die Verbraucher in Deutschland die Versteigerungserlöse über Nutzerpreise mit und haben Nachteile, da den Mobilfunkbetreibern Mittel für Investitionen in Netzabdeckung und -qualität entzogen werden. Der Kritik nicht nur aus der Wirtschaft soll durch Erarbeitung von Alternativen begegnet werden. Dabei sind verschiedene Optionen denkbar, etwa die Zuteilung mit strengen qualitativen und zeitlichen Vorgaben, die im Gegenzug durch geringere Lizenzgebühren abgefedert werden können.
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