Bundesratssitzungen
Bayern stellte drei Initiativen im Bundesrat vor:
Einen Antrag, der Infrastrukturprojekte vorantreiben und dazu eine Kombination verschiedener Maßnahmen der Planungsbeschleunigung vorschlägt, eine Initiative zum Nachhaltigen Finanzwesen mit dem Ziel, Kriterien für Investitionen nach den Aspekten Umwelt, Soziales und Governance festzulegen sowie eine weitere Entschließung, die beim Verkauf von Waren bis zu 15 Euro sowie bei unbaren Geschäften eine Ausnahme für die Belegausgabepflicht vorsieht.
Außerdem befasste sich der Bundesrat im sogenannten 1. Durchgang mit dem Gesetzentwurf zum Kohleausstieg, welcher der Erreichung der Klimaziele dient, und gab eine Stellungnahme zum europäischen „Green Deal“ sowie zum geplanten Fonds für einen gerechten Übergang, mit dem von einem Übergang zur Klimaneutralität besonders betroffenen Regionen unterstützt werden sollen, ab.
Für mehr Umweltschutz und Entbürokratisierung: Keine Bonpflicht für Kleinbeträge und unbare Geschäfte
Die seit 1. Januar 2020 geltende Belegausgabepflicht geht in der jetzigen Form zu weit. Die Staatsregierung möchte daher erreichen, dass zusätzliche gesetzliche Ausnahmetatbestände geschaffen werden. Mit einer Bundesratsinitiative setzt sie sich für die Ausnahme von Massengeschäften mit Kleinbeträgen bis 15 Euro von der Bonpflicht ein. Ebenfalls entfallen soll die Belegausgabepflicht bei unbar abgewickelten Verkaufsvorgängen, zum Beispiel bei Zahlung mit EC- oder Kreditkarte.
2016 hat der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen neue verpflichtende Anforderungen für elektronische Kassen eingeführt. Hierzu gehört die Belegausgabepflicht, die seit 1. Januar 2020 für alle Unternehmer gilt. Bislang sieht das Gesetz die Möglichkeit einer Befreiung von der Belegausgabepflicht nur in besonderen Härtefallen vor. Die Staatsregierung setzt sich mit einer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Nachsteuerung auf Bundesebene ein. Hierdurch werden sowohl Unternehmen als auch Umwelt erheblich entlastet, da ein Großteil dieser Belege wegen des geringen Interesses an einer Mitnahme heute direkt im Müll entsorgt wird. Der Anspruch des Kunden, auf Wunsch einen Kassenbon zu erhalten, wird selbstverständlich nicht eingeschränkt.
Die Initiative wurde von Bayerns Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach vorgestellt und wird jetzt in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.
Sustainable Finance: Praxistaugliche Regeln für Realwirtschaft und Mittelstand schaffen
Nachhaltigkeitskriterien im Finanzwesen müssen auch die Belange des Mittelstands sowie der kleinen und mittleren Banken berücksichtigen. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zu den derzeit auf europäischer und Bundesebene vorangetriebenen Initiativen für Nachhaltigkeit im Finanzwesen („Sustainable Finance“) in den Bundesrat eingebracht. Dem Freistaat geht es darum, bei der Ausgestaltung der Regeln die Vertreter von Realwirtschaft und Finanzunternehmen angemessen einzubinden. Der Kriterienkatalog zur Definition nachhaltiger Unternehmensaktivitäten („Taxonomie“) muss schlank und handhabbar sein. Mittelstand sowie kleine und mittlere Banken dürfen nicht mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Die Sustainable-Finance-Maßnahmen sollten zwar ambitioniert, zugleich aber von den Unternehmen zu bewältigen sein.
Die Staatsregierung fordert von der EU-Kommission ein hohes Maß an Transparenz bei der Erarbeitung der Nachhaltigkeitskriterien. Nur so können Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten ihre Monitoringfunktion ausüben.
Bayern warnt den Bund vor vorzeitigen Entscheidungen. Eine Mehrfachbelastung der Realwirtschaft durch voneinander abweichende Regeln in Europa und auf Bundesebene gilt es zu verhindern. Im Lichte aktueller Diskussionen auf EU-Ebene lehnt die Staatsregierung eine Aufweichung der haushaltspolitischen Stabilitätsregeln ebenso ab wie eine Abkehr von risikogerechten Kapitalanforderungen für Banken.
Hintergrund der Bundesratsinitiative sind die von der EU-Kommission infolge des 2018 vorgelegten Aktionsplans „Nachhaltiges Finanzwesen“ vorangetriebenen Initiativen. Diese sollen Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umlenken. Mit der Konkretisierung der EU-Taxonomie steht im Jahr 2020 eine entscheidende Wegmarke bevor. Daneben erarbeitet ein eigens von der Bundesregierung eingerichteter Beirat derzeit Vorschläge für eine Sustainable-Finance-Strategie.
Die beschlossene Bundesratsinitiative wird in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats beraten.
Bayern fordert Planungsbeschleunigung / Keine blockierte Republik bei Infrastruktur und Klimaschutz
Langwierige Genehmigungsverfahren erweisen sich gerade in Zeiten konjunktureller Abkühlung als Bremse für Wohlstand und Wachstum und als Hindernis für Fortschritte beim Klimaschutz. Viele Infrastrukturprojekte kommen wegen rechtlicher Hürden, technischer Komplexität oder allgemein gestiegener Klagebereitschaft nicht voran. Das Bayerische Kabinett hat daher flankierend zu fachspezifischen Ansätzen auf Bundesebene eine Bundesratsinitiative zur Planungsbeschleunigung beschlossen. Durch ein Bündel an Maßnahmen soll eine gewichtige Beschleunigung von Großprojekten erreicht werden.
Die Bayerische Bundesratsinitiative hat folgende Schwerpunkte:
- Berücksichtigung der besonderen Bedeutung von Infrastrukturprojekten insbesondere für den Klimaschutz im Rahmen von gerichtlichen Abwägungsprozessen.
- Schaffung einer Regelung für planerischen Bestandsschutz, damit laufende Planungen nicht durch Rechtsänderungen während des Verfahrens obsolet werden.
- Weitgehende Verfahrensfreiheit für Ersatzneubauten zur Erleichterung von Sanierung und Erneuerung, ohne dass dadurch neue Belastungen für Anwohner entstehen.
- Beschleunigung durch konsequente Digitalisierung – die Chancen der Digitalisierung sind bei Planung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerichtsverfahren zu nutzen.
- Angemessene Ausstattung von Bundesbehörden mit qualifiziertem Fachpersonal zur zügigen Verfahrensabwicklung.
Die Initiative wurde von Bayerns Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach vorgestellt und wird jetzt in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.
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