Bundesratssitzungen
Einen Schwerpunkt der Plenarsitzung der Länderkammer bildete das allein sieben Vorlagen umfassende Migrationspaket, zu dem auch Bayerns Bundesratsminister Dr. Florian Herrmann sprach. Das Paket passierte den Bundesrat.
Um den Mietwohnungsneubau voranzutreiben, hat Bayern das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus auf die Tagesordnung setzen lassen. Hierzu und zum bayerischen Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung der Cyberkriminalität sprach Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. Ebenfalls in der Länderkammer behandelt wurde ein bayerischer Entschließungsantrag zur Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs.
Migrationspaket
Einen Schwerpunkt der Bundesratssitzung bildete das Migrationspaket, unter anderem das Geordnete-Rückkehr-Gesetz, das Fachkräftezuwanderungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz und das Gesetz zur Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung. Alle Gesetze werden demnächst in Kraft treten.
Bayerns Bundesratsminister Dr. Florian Herrmann erläuterte die Unterstützung der Staatsregierung des in längeren Beratungen ausgehandelten Kompromisses.
Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus
Die Bundesregierung will als einen wichtigen Teil ihrer Wohnraumoffensive den Mietwohnungsneubau steuerlich fördern. Das ist auch der Ansatz der Staatsregierung: Wirtschaftliche Anreize für Investitionen der Bauwirtschaft, also Entspannung des Wohnungsmarktes durch mehr Neubau.
Das entsprechende Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus wurde bereits im November 2018 vom Bundestag beschlossen, lag aber wegen der Ablehnung einiger Landesregierungen seither im Bundesrat. Bayern hat das Gesetz auf die Tagesordnung der Länderkammer aufsetzen lassen, um den Mietwohnungsneubau voranzutreiben.
Der Bundesrat hat dem Gesetz jetzt zugestimmt. Damit kann die im Gesetz enthaltene Sonderabschreibung in Kraft treten. Sie ist ein wesentliches Element der Wohnraumoffensive der BReg, mit der es insgesamt bis zu 1, 5 Mio. neue Wohnungen und Eigenheime geben soll.
Gesetz für härtere Strafen für Datendiebstahl im Internet
Bayern fordert härtere Strafen insbesondere für den Diebstahl von Daten im Internet und hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der allerdings keine Mehrheit im Plenum fand.
Die Höchststrafe im Strafgesetzbuch sollte von drei auf fünf Jahre angehoben werden. In besonders schweren Fällen, etwa bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser, die Strom- oder Wasserversorgung, sollten sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden dürfen.
Das aktuelle Strafrecht wird nach Auffassung der Staatsregierung den neuen Herausforderungen durch die immer tiefgreifendere Digitalisierung nicht mehr gerecht. Das zeigen nicht zuletzt die großen Datenleaks der jüngeren Zeit.
Digitale Daten sind nach Auffassung der Staatsregierung strafrechtlich bislang nicht ausreichend geschützt. Das Abfangen und Missbrauchen fremder Daten kann aber große Tragweiten haben. Cyberkriminalität bedroht nicht nur die Privatsphäre und das Vermögen jedes Einzelnen, sondern hat auch das Potenzial, staatliche Institutionen, die Wirtschaft und die Demokratie als solche zu gefährden. Auf diese Gefahr muss das Strafrecht reagieren.
Bayerischer Entschließungsantrag für höhere Verdienstgrenze von 530 Euro bei Minijobs
Um geringfügige Beschäftigung weiterhin als Beschäftigungsform sinnvoll nutzen zu können, setzt sich die Bayerische Staatsregierung für eine Erhöhung der Verdienstgrenze um 80 Euro auf 530 Euro ein. Der Entschließungsantrag fand in der Sitzung der Länderkammer allerdings keine Mehrheit.
Die Staatsregierung wollte erreichen, dass Beschäftigte in Minijobs von der positiven Lohn- und Gehaltsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Gleichzeitig hätte eine solche moderate Erhöhung der Entgeltgrenze eine unverhältnismäßige und missbräuchliche Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verhindert. Minijobs können für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Brücke in den Arbeitsmarkt sein. Für Unternehmen stellen sie ein wesentliches Flexibilisierungsinstrument dar. Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze erfolgte vor über sechs Jahren, von 400 auf 450 Euro pro Monat.
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