Sozialministerin Kerstin Schreyer: „Anteil der wohnungslosen Menschen in Bayern ist gering – dennoch ist jede Person eine zu viel“ – Soziale Hilfen
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat heute die Ergebnisse der zweiten Erhebung zur Wohnungslosigkeit in Bayern veröffentlicht. Insgesamt wurden 15.517 wohnungslose Personen erfasst, die zum Stichtag 30. Juni 2017 von den Kommunen und den Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe in einer Unterkunft oder Notunterkunft untergebracht worden waren. Das entspricht 0,1196 Prozent der bayerischen Bevölkerung. Bei der ersten Erhebung 2014 lag der Anteil bei 0,0954 Prozent.
„Das bedeutet, dass zum Stichtag nur etwas mehr als eine von 1.000 Personen in Bayern wohnungslos beziehungsweise ohne eigenen Mietvertrag oder Wohneigentum in einer Unterkunft der bayerischen Wohnungslosenhilfe untergebracht war“, erläutert Sozialministerin Kerstin Schreyer: Die Steigerung von 2014 auf 2017 sei mit rund 0,024 Prozentpunkten moderat, wenn man die Ereignisse in dieser Zeit bedenke. „Dennoch ist jeder wohnungslose Mensch einer zu viel. Auch wenn die grundsätzliche Zuständigkeit bei den Kommunen liegt, werden wir als Bayerische Staatsregierung Menschen in dieser Lage weiterhin unterstützen“, so die Sozialministerin weiter.
Schreyer nannte als konkrete Ansätze neben präventiven Maßnahmen wie dem Wohngeld und dem sozialen Wohnungsbau die Gründung der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern sowie den Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“. Mit der Stiftung sollen Projekte zur Verbesserung der Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen, zum Beispiel Versorgungs- und Unterkunftsangebote, gefördert werden. Im Rahmen des Aktionsplans sind eine verbesserte Förderung der Koordinierungsstellen Wohnungslosenhilfe sowie der Ausbau von Modellprojekten mit besonderem Augenmerk auf Prävention und Beratung geplant. Um die Akteure auf diesem Gebiet bayernweit besser zu vernetzen, wurde bereits 2018 der Runde Tisch Obdachlosigkeit ins Leben gerufen, an dem Kommunen, Kirchen und die Freie Wohlfahrtspflege vertreten sind.
Als wohnungslos gelten Menschen, die über keinen eigenen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und zum Beispiel in Wohnungsloseneinrichtungen, Langzeitwohnheimen oder Einzelwohnungen mit ambulanter Wohnbetreuung leben. Als obdachlos gilt demgegenüber, wer auf der Straße lebt oder regelmäßig in Notschlafstellen oder Wärmestuben übernachtet. Obdachlosigkeit ist somit ein Bestandteil von Wohnungslosigkeit, macht aber insgesamt nur einen geringen Teil dieser Problematik aus.
An der Erhebung haben 99,7 Prozent der insgesamt 1.056 bayerischen Kommunen sowie 95,3 Prozent der 172 beteiligten Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe in Bayern teilgenommen. Bei der Piloterhebung 2014 waren es bei den Kommunen ein Prozentpunkt und bei den Einrichtungen gut 15 Prozentpunkte weniger.
Der Ergebnisbericht ist auf der Internetseite des StMAS abrufbar unter Wohnungslosenhilfe
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