Sozialministerin Müller: "Bayerisches Gesetz für einen modernen, für alle Länder richtungsweisenden Maßregelvollzug" – Erste Lesung zum Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz
Heute fand im Bayerischen Landtag die Erste Lesung zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz) statt. „Mit einem eigenen Maßregelvollzugsgesetz setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Bereich des Maßregelvollzugs beispielgebend um und schaffen für den Vollzug der strafgerichtlich angeordneten Maßregeln der Besserung und Sicherung ein sicheres und transparentes rechtliches Fundament. Das kommt den rund 2.500 untergebrachten Personen, aber auch den im Maßregelvollzug Beschäftigten zugute“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller. Hauptziel ist und bleibt die Resozialisierung. Dabei legt der Gesetzentwurf einerseits großen Wert auf einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung. Andererseits gewährleistet er für die betroffenen Patientinnen und Patienten eine hohe Qualität der Therapie.
Ein Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Sicherung der Qualität der Maßregelvollzugseinrichtungen. „Wir werden das Zentrum Bayern Familie und Soziales als neue Fachaufsichtsbehörde einrichten, die auch präventiv und beratend tätig werden wird. Zudem führen wir unabhängige Maßregelvollzugsbeiräte als Ansprechpartner vor Ort ein, denen auch Mitglieder des Bayerischen Landtags angehören sollen. Solche Beiräte haben sich im Justizvollzug bewährt und tragen zur Transparenz bei“, so die Ministerin abschließend.
Den Gesetzesentwurf über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung können Sie über das Drucksachenportal des Bayerischen Landtags (Dokumentnummer 17/4944) abrufen unter www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000003000/0000003407.pdf.
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