Sozialministerin Müller: "Bayern sieht keinen Bedarf an neuen EU-Regelungen im Arbeitsrecht" – Bundesrat am 7. Juli 2017
Der Bundesrat berät an diesem Freitag die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte. Dazu erklärte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller: „Ich sehe in Bayern grundsätzlich keinen Bedarf an weiterer Regulierung aus Brüssel über die bereits bestehenden EU-Vorschriften hinaus. Ich stehe deshalb mancher Empfehlung der Europäischen Kommission kritisch gegenüber. So gehen mir die Detailregelungen zur Ausgestaltung von Elternzeit und Elterngeld zu weit. Und auch mit ihrem Vorstoß bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen lehnt sich die Europäische Union zu weit aus dem Fenster. Ich fordere deshalb die Wahrung der Kompetenzverteilung und die Grundsätze der Subsidiarität. Folglich haben wir unsere bayerische Position auch in das Bundesratsverfahren eingebracht.“
Die Europäische Kommission will beispielsweise die Arbeitgeber pauschal verpflichten, Kündigungen zu begründen. Gleichzeitig will sie Kündigungsfristen vorgeben und fordert eine Entschädigungspflicht bei ungerechtfertigter Kündigung. Die Ministerin: „Das können wir mit Blick auf die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für das Arbeitsrecht nicht mittragen. Die EU ist nur zum Erlass von Mindestvorschriften befugt.“
Bayern hat bereits vor der Bundesratsbehandlung seine Haltung mit einem Positionspapier deutlich gemacht. Nun gilt es abzuwarten, welche Maßnahmen die Europäische Kommission ergreifen wird. „Wir werden diesen Prozess konstruktiv, aber kritisch begleiten. Dabei werden wir auch weiterhin unsere bayerische Haltung mit Nachdruck verdeutlichen. Dass die EU ihre Kompetenzen überschreitet, werden wir nicht zulassen“, so Müller abschließend.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.