Sozialministerin Müller: "Bayern ist überall lebenswert – mit der Wohnsitzzuweisung verhindern wir die Entstehung von Parallelgesellschaften" – Wohnsitzzuweisung
Bayern ist das erste Bundesland, das die Wohnsitzzuweisung von anerkannten Asylbewerbern ermöglicht. „Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns. So verhindern wir die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern zugleich die Integration bayernweit. Denn Bayern ist überall lebenswert“, betonte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.
Mit der Wohnsitzzuweisung können die Regierungen nun anerkannten Asylbewerbern und Bleibeberechtigten, die Sozialleistungen beziehen, für drei Jahre einen Wohnsitz zuweisen. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 712 Euro). Die Regierungen werden die Unterzubringenden in der Regel dorthin zuweisen, wo sie schon während des Asylverfahrens untergebracht waren. Damit kann auf die bereits begonnene Integration vor Ort aufgebaut werden.
Die Wohnsitzzuweisung ist erst mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes des Bundes Anfang August möglich geworden. Bayern hat umgehend davon Gebrauch gemacht. Die Wohnsitzzuweisung tritt am 1. September 2016 in Kraft. Sie ist in der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) geregelt.
Die aktuelle Fassung der DVAsyl finden Sie unter folgendem Link: www.stmas.bayern.de/migration
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