Sozialministerin Trautner: „Mit dem Aktionsplan ‚Hilfe bei Obdachlosigkeit‘ unterstützen wir jährlich mit rund 2,8 Millionen Euro die Schwächsten unserer Gesellschaft“ – Sozialpolitik
„Kein Dach über dem Kopf zu haben, ist eine der extremsten Notlagen, die ein Mensch erleben kann. In Bayern wollen wir niemanden vergessen, der in eine Notlage gerät, sondern alle Bedürftigen im Blick haben und Hilfe anbieten. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung bereits im Jahr 2019 die Mittel für den Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ massiv ausgebaut, um den Schwächsten unserer Gesellschaft die nötige Unterstützung anbieten zu können“, betont die bayerische Sozialministerin Carolina Trautner.
Obdach- und wohnungslose Menschen stehen nicht erst seit der Corona Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Seit der Erhöhung der Mittel für den Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Jahr 2019 die stehen jährlich rund 2,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Zwar liegt die Zuständigkeit für die Belange Wohnungsloser oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen bei den Kommunen, doch auch die Bayerische Staatsregierung steht verantwortungsvoll zu den Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen und unterstützt mit den Mitteln aus dem Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ insbesondere Modellprojekte, die zur Verbesserung der Betreuung von wohnungs- und obdachlosen Personen beitragen, mit einer Anschubfinanzierung. Aktuell gibt es 42 laufende Modellprojekte im Rahmen des Aktionsplans.
Schwerpunkte der Förderung sind zum einen die sozialpädagogische Beratung und Unterstützung der betroffenen Menschen, damit sie einen Weg aus ihrer prekären Lebenssituation finden und sich wieder in die Gesellschaft eingliedern können. Zum anderen liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Prävention von Wohnungslosigkeit. Die sogenannten Fachstellen bündeln zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit die Aufgaben, Angebote und Kompetenzen in der Wohnungslosenhilfe.
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