Sozialstaatssekretär Hintersberger: „Selbsthilfegruppen sind unverzichtbar für Inklusion und Teilhabe – jährlicher Zuschuss ist bis 2020 gesichert!“ – Menschen mit Behinderung
Knapp 630 Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung haben 2017 eine finanzielle Unterstützung vom Freistaat erhalten – über 250.000 Euro insgesamt. Jetzt ist die Förderung bis 2020 gesichert: „In Selbsthilfegruppen kommen Menschen zusammen, um sich auszutauschen und gegenseitig zu stärken. Die Gruppe ist eine wichtige Stütze für die Mitglieder, eine Informationsquelle und ein Ort der Begegnung“, so Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger zur Bedeutung von Selbsthilfegruppen.
Die Neuauflage der seit 1990 bestehenden Förderrichtlinie ermöglicht bis 2020 einen jährlichen Zuschuss von 400 Euro für die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderung: „Selbsthilfe ist ein Engagement der Bürgerinnen und Bürger in eigener Sache, das sich lohnt. Sie können damit die Gesellschaft aktiv mitgestalten. Gemeinsam mit den engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfeunterstützern wollen wir in Bayern eine inklusive Gesellschaft ohne Barrieren möglich machen“, so Hintersberger.
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