Sozialstaatssekretär Hintersberger: "Menschen mit Sehbehinderung brauchen unsere besondere Unterstützung!" – Zum Sehbehindertentag am 6. Juni
„Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, Stufen durch Rampen zu ersetzen. Sie bedeutet auch, Möglichkeiten zu schaffen, dass blinde und sehbehinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – zum Beispiel durch eine Internetseite mit Vorlesefunktion oder eine Speisekarte in Braille-Schrift.“ Darauf hat Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger anlässlich des Sehbehindertentags am 6. Juni 2017 hingewiesen.
Hintersberger besuchte den Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund BBSB e.V., der eine eigene Beratung im Interesse der blinden und sehbehinderten Menschen anbietet. „Die Mitglieder des ‚Arbeitskreises Barrierefreie Umwelt und Verkehrsraumgestaltung‘ bieten Beratungen, Empfehlungen und Stellungnahmen für Planer und Bauherren sowie Behörden und Behindertenbeauftragte an. Zudem werden komplexe Bauvorhaben sowie solche, die Vorbildcharakter oder eine landesweite Bedeutung haben, vom BBSB hinsichtlich blinden- und sehbehindertengerechter Gestaltung beraten und betreut. Dem Team steht außerdem ein erfahrener Architekt zur Seite“, so Steffen Erzgraber, der Landesgeschäftsführer Verbands- und Sozialpolitik des BBSB.
Rund 8.500 Menschen in Bayern sind hochgradig sehbehindert und brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Die Staatsregierung will deshalb das Bayerische Blindengeldgesetz abändern, damit auch hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen von dieser finanziellen Leistung des Freistaats profitieren können: „Zum 1. Januar 2018 wollen wir das Sehbehindertengeld einführen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 23. Mai im Ministerrat beschlossen und am 30. Mai vom Landtag in erster Lesung beraten. Bayern wird ab 2018 für Menschen mit einer starken Sehbehinderung rund 12 Millionen Euro bereitstellen“, so der Sozialstaatssekretär.
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