Sozialstaatssekretär Hintersberger: "Zentrale Inobhutnahmeeinrichtungen leisten unverzichtbaren Beitrag für gelingende Integration der unbegleiteten Minderjährigen" – Unbegleitete Minderjährige
Anlässlich des heutigen Besuchs der zentralen Inobhutnahmeeinrichtung für unbegleitete Minderjährige des Evangelischen Kinder- und Jugendhilfezentrums in Augsburg würdigte Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger das Engagement dieser Einrichtungen: „Die nach langer und beschwerlicher Flucht allein zu uns kommenden Kinder und Jugendlichen haben einen großen und breitschichtigen Unterstützungsbedarf. Diese immense Herausforderung meistern die bayerischen Inobhutnahmeeinrichtungen mit hoher fachlicher Kompetenz und der notwendigen Erfahrung. Das zeigt das Beispiel Augsburg eindrücklich.“
Die Inobhutnahmeeinrichtungen in Bayern tragen wesentlich dazu bei, die unbegleiteten Minderjährigen pädagogisch und psychologisch zu betreuen und sie beim Erlernen der deutschen Sprache und der gesellschaftlichen Integration von Beginn an zu unterstützen. „Auf diese Weise können sich die Kinder und Jugendlichen schnell in der fremden Umgebung zurechtfinden und eine neue Lebensperspektive aufbauen“, so Hintersberger weiter.
Zentrale Inobhutnahmeeinrichtungen gibt es in allen bayerischen Regierungsbezirken. Sie unterstützen die für die Inobhutnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen zuständigen Kommunen und bilden eine „Drehscheibe“ für die Klärung des Hilfebedarfs der unbegleiteten Minderjährigen und deren Unterbringung im zuständigen Regierungsbezirk. Auf Basis ihrer fachlichen Einschätzung und Betreuung der Jugendlichen finden letztlich auch alle weiteren Integrationsschritte, z.B. in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, statt.
In Bayern kommen besonders viele unbegleitete Kinder und Jugendliche an, da der Freistaat an den beiden Hauptfluchtrouten liegt. So waren im September 2014 noch 3.732 und Ende September 2015 bereits rund 13.500 unbegleitete Minderjährige im System der Jugendhilfe in Bayern untergebracht. Ab 1. November 2015 soll die seit langem überfällige Verteilung der neu ankommenden unbegleiteten Minderjährigen auf alle Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen.
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