Der Staatsminister für Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei zeichnet regelmäßig Persönlichkeiten mit der „Medaille für besondere Verdienste um Bayern in Europa und der Welt“ (Europa-Medaille) aus. Damit können Personen geehrt werden, die sich um den Freistaat Bayern in einem vereinten Europa verdient gemacht oder zum internationalen Ansehen Bayerns in der Welt beigetragen haben.
Anregungen für mögliche Beliehene kann jeder unterbreiten. Die Entscheidung obliegt dem Staatsminister auf Empfehlung des Medaillenbeirats. Die „Europa-Medaille“ ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung.