Volksbegehren ‚Nein zu CETA‘
+++ Die Antragsteller für das Volksbegehren „Nein zu CETA“ haben heute dem Innenministerium ihren Antrag auf Zulassung übergeben. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung entscheiden. +++
Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter
http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/ abrufbar.
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