Vor 80 Jahren zwang das NS-Regime Jüdinnen und Juden zum Tragen des „Judensterns“ / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Der Jahrestag erinnert uns daran: Menschenrechte, Frieden, Freiheit und Demokratie sind nicht selbstverständlich. …
Morgen vor 80 Jahren verkündete das NS-Regime, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland den gelben „Judenstern“ tragen müssen. Die „Polizeiverordnung zur Kennzeichnung der Juden“ trat offiziell am 19. September 1941 in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Der Jahrestag erinnert uns daran: Menschenrechte, Frieden, Freiheit und Demokratie sind nicht selbstverständlich. Sie müssen Tag für Tag verteidigt werden.“
In Europa, Deutschland und auch in Bayern nehmen antisemitische Straftaten zu. Die bayerische Justiz geht konsequent mit einem Bündel an Maßnahmen gegen Antisemitismus vor:
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Antisemitismus-Spezialisten. Für jede der drei Generalstaatsanwaltschaften des Landes wurde ein Antisemitismus-Beauftragter ernannt.
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Rechtspolitische Fortschritte. Auf bayerische Initiative wurde dieses Jahr ausdrücklich im Gesetz verankert, dass sich eine antisemitische Motivation bei Taten strafschärfend auswirkt (§ 46 StGB).
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Die nachdrückliche Verfolgung antisemitischer Straftaten liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse und Verweisungen auf den Privatklageweg kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht. Diese bayerische Praxis soll bundesweit gelten.
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Sensibilisierung der Strafverfolger. Die Antisemitismus-Beauftragten haben einen Leitfaden für Staatsanwälte entwickelt, mit dem antisemitische Motive bei Straftaten leichter entschlüsselt werden können – etwa anhand von Codes oder Jahrestagen. Eisenreich: „Es freut mich sehr, dass unser Leitfaden große Beachtung findet.“ Er wurde u.a. bereits von Österreich sowie von einigen Bundesländern angefordert.
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Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Bayern hat als erstes Bundesland die IHRA-Definition angenommen. Die Staatsanwaltschaften wurden darauf hingewiesen, dass für die Frage nach dem Vorliegen einer antisemitisch motivierten Straftat die Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) maßgeblich ist.
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Kampf gegen strafbaren Hass. Deutschlands erster Hate-Speech-Beauftragter wurde im Januar 2020 zentral für ganz Bayern bestellt, dazu Sonderdezernate bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften.
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Umbenennung juristischer Standardwerke. Minister Eisenreich hat vertrauensvolle Gespräche mit dem Verlag C.H. Beck über die Namensgeber der juristischen Standardwerke „Palandt“ und „Schönfelder“ geführt. Auch wurde eine Studie bei dem renommierten Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in Auftrag gegeben. Der Verlag hat Ende Juli angekündigt, juristische Standardwerke von Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen. Eisenreich: „Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten.“
Minister Eisenreich abschließend: „Wir tragen in Deutschland eine besondere historische Verantwortung, den Judenhass an den Rändern, aber auch in der Mitte der Gesellschaft und unter den zu uns Geflüchteten zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen.“
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