Weitere 15 Millionen Euro für zusätzliche Schulbusse
- Förderprogramm wird bis 23. Dezember 2020 verlängert
- Mehr Platz für Schülerinnen und Schüler
- Freistaat übernimmt 100 Prozent der Kosten
Die bayerische Staatsregierung hat heute beschlossen, die vorübergehende Förderung von Verstärkerbussen im Schülerverkehr fortzusetzen. Dafür stellt der Freistaat weitere 15 Millionen Euro bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 23. Dezember 2020 zur Verfügung. „Es ist wichtig, dass wir das Förderprogramm jetzt fortführen“, betont Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer. „Mit den Verstärkerbussen können Kommunen das Platzangebot im Schülerverkehr erhöhen und wir unsere Schülerinnen und Schüler vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen. Das ist vor allem jetzt in der kalten Jahreszeit sinnvoll, wo weniger Leute Radfahren und die Fahrgastzahlen im ÖPNV steigen. Die Kosten übernehmen wir als Freistaat zu 100 Prozent.“
Die Richtlinie mit dem gemeinsamen Förderprogramm der Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr sowie Unterricht und Kultus ist am 2. September 2020 in Kraft getreten. Bis zu den Herbstferien hatte der Freistaat zunächst 15 Millionen Euro für Verstärkerfahrten im Schülerverkehr bereitgestellt. „Das Förderprogramm ist gut angelaufen“, berichtet Verkehrsministerin Schreyer. Nach Angaben der Verkehrsverbünde und einzelner ÖPNV-Aufgabenträger haben die Kommunen bislang rund 350 Verstärkerbusse bestellt. Laut Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. (LBO) stehen weitere 300 Busse für Verstärkerleistungen zur Verfügung, die bei Bedarf aktiviert werden können.
„Wo noch Busse benötigt werden, vermittelt der LBO auf Nachfrage zwischen den Kommunen und seinen Mitgliedsunternehmen“, so Schreyer weiter. Die entsprechenden Förderanträge sind bis zum 30. November bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Darüber hinaus gilt im öffentlichen Nahverkehr sowie auch im freigestellten Schülerverkehr weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Damit soll der Infektionsschutz insbesondere dort gewährleistet werden, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
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