Wirtschaftsminister Aiwanger zur Anhebung der Kleinunternehmergrenze
MÜNCHEN/BERLIN „Seitdem ich Wirtschaftsminister bin, setze ich mich für die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von derzeit 17.500 Euro auf 22.000 Euro ein. Dies wird nun ab 1. Januar 2020 Wirklichkeit. Damit ist ein gutes Stück Entlastung für unsere Kleinstbetriebe erreicht“, freut sich Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger. „Gerade die Kleinsten leiden besonders unter der zunehmenden Bürokratie und fühlen sich oft ausgebremst von den zahlreichen Vorschriften. Eine höhere Kleinunternehmergrenze löst Blockaden und schafft größere unternehmerische Spielräume. Bereits aus Gründen der Preissteigerung ist die Anhebung sachlich geboten. Denn die bestehende Umsatzgrenze von 17.500 Euro ist seit 2003 unverändert“, so Aiwanger weiter.
Die Kleinunternehmerregelung dient der Vereinfachung. Sie gewährt dem Unternehmer ein Wahlrecht, faktisch wie ein Nichtunternehmer behandelt zu werden. Werden bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Zum einen dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 Euro vereinnahmt worden sein. Zum anderen darf der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen. Dem Kleinunternehmer bleibt im Gegenzug allerdings auch der Vorsteuerabzug versagt.
Dr. Sandra Nißl, stv. Pressesprecherin
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