ZUM BUNDESRAT AM 14. MÄRZ 2014: Bayerns Bundesratsministerin Christine Haderthauer: Keine doppelte Staatsbürgerschaft für Menschen ohne besondere Verbindung zu Deutschland
Zum Staatsangehörigkeitsrecht (TOP 42):
Bayerns Bundesratsministerin Christine Haderthauer kritisiert nachdrücklich den Vorstoß von drei rot/grün geführten Ländern zum Staatsangehörigkeitsrecht: „Eine doppelte Staatsbürgerschaft für Menschen ohne besondere Verbindung zu Deutschland ist mit Bayern nicht zu machen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht etwas, was wir zu verschenken haben. Sie soll nur derjenige behalten dürfen, der in der deutschen Gesellschaft angekommen ist. Das haben wir eindeutig im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir haben damals einen Kompromiss ausgehandelt, bei dem beide Seiten Konzessionen gemacht und am Ende zugestimmt haben – bei der SPD sogar die Parteibasis mit großer Mehrheit. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist alter Wein in neuen Schläuchen mit Maximalpositionen aus der Zeit vor den Koalitionsberatungen. Er widerspricht eklatant dieser Vereinbarung und ist deshalb inakzeptabel. Ich fordere die betroffenen Landesregierungen auf, ihre Vorlage nicht weiter zu verfolgen. Die Länderkammer sollte nicht ein Schauplatz für parteiinterne Profilierungsspiele sein.“
Haderthauer weiter: „Der bei der Koalitionsbildung ausgehandelte Kompromiss muss jetzt wortgetreu umgesetzt werden. Wer ausländische Eltern hat und deutscher Staatsbürger sein will, muss nicht nur in Deutschland geboren, sondern auch hier aufgewachsen sein. Das soll sicherstellen, dass ausreichende Verbindungen zu Deutschland bestehen und ein Mindestmaß an Verwurzelung in unserer Gesellschaft vorliegt. Nur für diese Fälle haben wir vereinbart, den Betroffenen zukünftig nicht mehr die Entscheidung für oder gegen eine der beiden Staatsangehörigkeiten abzuverlangen. Wichtig erscheint mir die erfolgreiche Integration. Über die Ausgestaltung einer neuen Regelung ist nun innerhalb der Bundesregierung zu beraten.“
Zum Rentenpaket (TOP 13):
Staatsministerin Haderthauer: „Die Mütterrente ist ein echter Fortschritt in Sachen Leistungsgerechtigkeit. Altersarmut betrifft verstärkt Frauen und vor allem Mütter. Gerade Mütter älterer Jahrgänge mussten oft tiefe Zäsuren in ihrer beruflichen Laufbahn hinnehmen. Sie beziehen häufig die niedrigsten Renten, insbesondere, wenn sie mehrere Kinder großgezogen haben. Hier müssen wir gegensteuern. Es ist ein Gebot der Fairness, die Gerechtigkeitslücke zwischen jüngeren und älteren Müttern zu schließen. Der Generationenvertrag Rente ruht auf dem Sockel der Kindererziehung. Diese systemrelevante Leistung muss im Rentensystem honoriert werden. Ohne die Kinder und Eltern von heute gibt es keine Rente für morgen. Bayerns langjährige Forderung wird damit erfüllt.“
Haderthauer hob hervor, dass die Mütterrente bundesweit die Rente von ca. 9,5 Millionen Frauen und Männern mit rund 330 Euro pro Jahr mehr Rente pro Kind verbessert.
Bayern unterstützt nach den Worten von Haderthauer grundsätzlich die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren. „Die Rente mit 63 kann allerdings nur für Langzeitversicherte, nicht jedoch für Langzeitarbeitslose gelten. Sie ist insbesondere gedacht für diejenigen, die ihr Leben lang schwer geschuftet haben und im Alter oft erschöpft sind. Lediglich wer als langjährig Versicherter Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt hat, darf auch erwarten, sich im Alter auf die Gemeinschaft zu verlassen. Insgesamt muss gelten: Nur wer Leistung erbracht hat, verdient Solidarität. Ansonsten bleibt es dabei: Wir halten an der Rente mit 67 fest. Später ins Berufsleben einsteigen, kürzer arbeiten und länger leben, diese Rechnung geht nicht auf“, so die Ministerin.
Haderthauer weiter: „Die Rente mit 63 darf zudem keine Hilfestellung zur Rolle rückwärts in die Frühverrentungspraxis werden. Wir müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren verhindern, dass Unternehmen ihre Belegschaft auf Kosten der Solidargemeinschaft verjüngen oder verkleinern, indem sie diese zwei Jahre vor der Rente in die Arbeitslosigkeit schicken. Der Frühverrentungsweg ab 61 muss wasserdicht geschlossen werden.“
Zur Grünen Gentechnik (TOP 11)
„Für die Staatsregierung steht fest: Bayern soll gentechnikanbaufrei bleiben. Grüne Gentechnik darf uns auch nicht von Europa aufgedrückt werden. Für den Fall, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch die EU-Kommission zugelassen werden, können Mitgliedstaaten bislang über den Anbau nicht eigenständig entscheiden. Deshalb fordert Bayern ein europaweites Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten und Regionen über den Einsatz Grüner Gentechnik. Wir brauchen dieses Ventil, um gentechnisch veränderte Pflanzen von unseren Äckern fernzuhalten“, erklärte Staatsministerin Haderthauer. Bayerns Bundesratsministerin verwies auf einen entsprechenden Entschließungsantrag der Staatsregierung, der auf der morgigen Sitzung der Länderkammer vorgestellt wird.
Haderthauer: „Drei Viertel der Menschen wollen keine Gentechnik in der Landwirtschaft. Diese Vorbehalte haben wir im Koalitionsvertrag ausdrücklich anerkannt. Bayern will mit seiner Initiative erreichen, dass die Bundesregierung sich für eine europäische Öffnungsklausel (‚opt-out‘) für ein Selbstbestimmungsrecht stark macht. Es darf keine weitere Chance in Brüssel vergeben werden.“
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