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Zwei Jahre nach der Gründung zieht das Fördernetzwerk für Start-ups im Bereich der Digitalisierung der juristischen Arbeit eine erfreuliche Zwischenbilanz. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich beim Jahres-Event des LTC: „Eine geniale Idee allein reicht oft nicht aus. Es fehlt häufig an finanziellen Mitteln, an Erfahrung und an einem professionellen Umfeld. Wir haben daher für Start-ups einen Inkubator und Akzelerator geschaffen, der Gründerinnen und Gründer unterstützt, ihre zukunftsfähigen Geschäftsideen erfolgreich umzusetzen. Inzwischen werden 27 Start-ups als aktive Mitglieder vom LTC unterstützt. Insgesamt haben die Mitglieder 20 Millionen Euro aus öffentlichen Förderungen und Risikokapital aufgenommen.“
Vor drei Jahren hatte Justizminister Eisenreich die Idee, gemeinsam mit der UnternehmerTUM einen Inkubator und Akzelerator für die Legal-Tech-Branche zu gründen. Im September 2022 wurde das LTC ins Leben gerufen. Es wird vom bayerischen Justizministerium mit bis zu 1,5 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Eisenreich: „Auch bei Rechtsstreitigkeiten und Rechtsdienstleistungen: Menschen wünschen sich bequeme, einfache und kostengünstige Lösungen. Legal Tech erfährt daher aktuell einen starken Auftrieb. Wir wollen in Bayern die Chancen der Digitalisierung nutzen und ein führender Legal Tech Hub werden.“
München und Bayern bieten den idealen Nährboden für ein digitales Ökosystem. Den Aufbau des „Legal Tech Colab“ begleiteten die TUM Venture Labs, eine Initiative für marktfähige Anwendungen in der Spitzenforschung von TUM und UnternehmerTUM. Das LTC ist dabei eng mit den bayerischen Hochschulen vernetzt. Eisenreich: „Das Colab hat in zwei Jahren ein Netzwerk aus hundert Mentorinnen und Mentoren aufgebaut, die regelmäßig mit den Start-ups in Verbindung stehen. Mehr als 2.000 Studierende aus verschiedenen Bereichen und Rechtsreferendarinnen und -referendare kamen durch den Einsatz des LTC mit dem Thema Legal-Tech-Gründung in Kontakt.“
Ziel des Legal Tech Colab ist es auch, Marktwissen zu schaffen, das allen Start-ups in diesem Bereich zur Verfügung steht. Deshalb beteiligt sich das Colab an Legal-Tech-Studien und ist Mitherausgeber des Legal Tech Marktmonitors, der im Herbst 2024 erscheinen wird.
„Legal Tech hat großes Potential. Dieses wollen wir nutzen. Mein herzlicher Dank gilt unseren starken Projektpartnern, mit denen wir Bayern zu einem führenden Legal Tech Hub machen wollen. Allen Start-ups wünsche ich weiter viel Erfolg“, so Eisenreich.
Hintergrund:
Das LTC ist Teil der Digitalisierungsoffensive von Justizminister Eisenreich. Weitere Bausteine:
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Elektronischer Rechtsverkehr: Der elektronische Rechtsverkehr ist bei allen bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt.
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Videoverhandlungen: Seit Juli 2021 haben alle 99 ordentlichen Gerichte in Bayern Zugang zu einer Videokonferenzanlage. Daneben setzt die Justiz auf ein Videokonferenz-Tool, das bayernweit freigegeben wurde. Allein im ersten Halbjahr 2024 gab es schon 8.368 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat.
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Einführung der E-Akte: Bis 1. Januar 2026 muss die elektronische Akte deutschlandweit eingeführt sein. In Bayern müssen 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der E-Akte ausgestattet werden. Die Regeleinführung der E-Akte an allen bayerischen Gerichten in Zivil-, Familien- und Immobiliarvollstreckungs- sowie in Betreuungs-, Grundbuch- und Insolvenzsachen ist abgeschlossen. Die Regeleinführung in Nachlasssachen hat in dieser Woche begonnen. Anfang November folgt die Regeleinführung bei den Straf- und Bußgeldsachen. Bis heute wurden bereits über eine Million Verfahren rein elektronisch geführt.
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Neue Digitalabteilung im Justizministerium: Justizminister Eisenreich hat zum 1. April 2023 eine neue Abteilung „Digitalisierung und Innovation“ eingerichtet (Pressemitteilung hier abrufbar). Zudem wurde im Juli 2023 ein neues Referat für Legal Tech und Künstliche Intelligenz geschaffen.
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Interdisziplinäre Vernetzung und Austausch: Im März 2018 wurde die „Denkfabrik Legal Tech“ gegründet, die über 600 Juristinnen und Juristen sowie IT-Expertinnen und -Experten aus Justiz, Wirtschaft, Anwaltschaft und Forschung vernetzt. Ziel ist es, die Kenntnisse über Einsatzmöglichkeiten moderner Legal-IT-Tools zu vertiefen.
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Beteiligung an der Fortentwicklung innovativer Ermittlungswerkzeuge: Die bayerische Justiz beteiligte sich gemeinsam mit der niederländischen Forschungsgesellschaft TNO an der Fortentwicklung des „Dark Web Monitor“ – einer Art Suchmaschine für das Darknet. Im Juni 2022 stiegen auch Wiener Blockchain-Spezialisten in das Projekt ein: Mit dem Analyse-Tool GraphSense können die Ermittler besser der Spur des Geldes folgen, wenn z. B. für Kinderpornografie mit Bitcoins bezahlt wird (Pressemitteilungen hier und hier abrufbar). Zudem ist die bayerische Justiz mit österreichischen Spitzenforschern seit August 2023 dabei, den Fake-Shop Detector auf die besonderen Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden zuzuschneiden und weiterzuentwickeln (Pressemitteilung hier abrufbar). Seit diesem Sommer pilotiert die Justiz gemeinsam mit der niederländischen Forschungsgesellschaft TNO „Big Phish“, ein Tool, das frühzeitig Phishing-Domains im Internet aufspüren soll (Pressemitteilung hier abrufbar).
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Automatisierte Anonymisierung von Urteilen: Ziel eines vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz unterstützten, inzwischen erfolgreich abgeschlossenen Forschungsprojekts mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg war es, in Zukunft in geeigneten Fachbereichen eine größere Anzahl von Urteilen veröffentlichen zu können. Gemeinsam mit Niedersachsen soll der Prototyp nun für den Echtbetrieb weiterentwickelt werden und am Ende auch allen Landesjustizverwaltungen zur Verfügung stehen.
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Software zur juristischen Aktenstrukturierung: Das Bayerische Justizministerium hat zudem bereits die Entwicklung eines Projekts für eine Software zur juristischen Aktenstrukturierung in Auftrag gegeben und erfolgreich ausgeschrieben. Die Software wird Entscheiderinnen und Entscheidern als Hilfsmittel bei der juristischen Fallbearbeitung dienen. Die Software wird voraussichtlich noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.
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Erprobung innovativer Legal Tech-Anwendungen zur Unterstützung von Richterinnen und Richtern bei Massenverfahren: Richterinnen und Richter bei den Landgerichten München I und Ingolstadt haben eine Anwendung zur Unterstützung in erstinstanzlichen Dieselverfahren erprobt. Bei dem Amtsgericht Erding wird gegenwärtig eine Software zur Unterstützung in Fluggastrechteverfahren getestet. Bei dem Oberlandesgericht München soll demnächst die Erprobung einer Software zur Unterstützung in zweitinstanzlichen Dieselverfahren beginnen.
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Reallabor Basisdokument: Bayern und Niedersachsen haben in einem gemeinsamen Forschungsprojekt mit der Universität Regensburg eine Anwendung zur digitalen Aufbereitung des Parteivortrags entwickelt und an mehreren Landgerichten erfolgreich erprobt. In dem Basisdokument wird der gesamte Streitstoff übersichtlich und aktuell abgebildet.
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Grundlagenforschung im Bereich Large Language Models (LLMs): In Zusammenarbeit mit Nordrhein-Westfalen sollen erste Erfahrungen mit generativen Sprachmodellen für die Justiz gesammelt werden – wissenschaftlich begleitet von der Technischen Universität München und der Universität zu Köln.
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Automatisierte Textanalyse: Bis Ende September 2023 wurde am Landgericht Ingolstadt der Einsatz eines automatisierten Textanalysetools evaluiert. Die Pilotierung zeigte vielversprechende Ergebnisse. Ein Textanalysetool könnte insbesondere für die Serviceeinheiten eine spürbare Entlastung bringen. Aufgrund der vielversprechenden Pilotierungsergebnisse wird derzeit ein Vergabeverfahren zur Beschaffung im Rahmen einer länderübergreifenden Kooperation vorbereitet.
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Rechtspolitische Initiativen: Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat zudem zahlreiche rechtspolitische Initiativen auf den Weg gebracht. So wurde beispielsweise im Jahr 2022 auf Initiative von Staatsminister Georg Eisenreich der Digitalgipfel des Bundes und der Länder eingerichtet: Beim dritten Digitalgipfel von Bund und Ländern, der im Vorfeld der Justizministerkonferenz im Herbst 2023 stattfand, haben Bund und Länder auf bayerische Initiative beschlossen, eine von Bund und Ländern gemeinsam besetzte Reformkommission einzusetzen. Die Reformkommission wird unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Richterschaft, der Anwaltschaft, der Wissenschaft, der Verbraucher, der Wirtschaft und des Legal Tech Verbandes sowie des EDV-Gerichtstages Vorschläge für den Zivilprozess der Zukunft erarbeiten. Die Kommission hat ihre Arbeit am 1. Juli 2024 aufgenommen.
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Auch bei der Erleichterung grenzüberschreitender Verhandlungen hat Bayern Erfolg gehabt. Auf bayerische Initiative geht die Forderung der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 nach einer umfassenden Rechtsgrundlage für Videoverhandlungen auf europäischer Ebene zurück, die durch eine EU-Verordnung im Dezember 2023 umgesetzt wurde. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“
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