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1. Ministerrat billigt Konzept von Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle zum Bau eines neuen Konzertsaals in München / Minister Spaenle: „Wir werden bis 2018 im Werksviertel unumkehrbar die Weichen für neuen Konzertsaal in München stellen / Bau muss höchsten musikalischen Anforderungen gerecht werden / Kreativviertel mit Klassik und Moderne“
2. Wissenschaftsminister Spaenle stellt Konzept zum Ausbau des Wissenschaftszentrums Straubing vor
1. Ministerrat billigt Konzept von Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle zum Bau eines neuen Konzertsaals in München / Minister Spaenle: „Wir werden bis 2018 im Werksviertel unumkehrbar die Weichen für neuen Konzertsaal in München stellen / Bau muss höchsten musikalischen Anforderungen gerecht werden / Kreativviertel mit Klassik und Moderne“
Das Bayerische Kabinett hat heute das Konzept von Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle zum Bau eines neuen Konzertsaals in München gebilligt. Minister Spaenle betonte: „Wir werden bis 2018 im Werksviertel unumkehrbar die Weichen für den neuen Konzertsaal in München stellen.“ Der neue Konzertsaal soll in der Nähe des Münchner Ostbahnhofs als staatliche Baumaßnahme auf Erbbaurecht realisiert werden. „Der Anspruch des Freistaats ist hoch. Es geht uns um einen Konzertsaal, der aufgrund der herausragenden kulturellen Bedeutung Münchens und der Topqualität der Münchner Orchester höchsten musikalischen Ansprüchen genügen wird“, ergänzte Minister Spaenle. „Das Werksviertel bietet die einmalige Chance, klassische und moderne Musik sowie Kunst zu einem Kreativviertel mitten in München zu vereinigen.“
Das Raumprogramm umfasst gut 8.500 Quadratmeter Grundfläche für einen Konzertsaal mit rund 1.800 Plätzen, einen kleinen Saal mit einer Kapazität von rund 300 Plätzen sowie für Foyer, Backstage, Gastronomie und andere Nebenräume. „In dem neuen Konzertsaal soll das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks ein seinem Weltruf adäquates Residenz- und Erstbelegungsrecht erhalten“, so Minister Spaenle. Das Finanzministerium wurde vom Ministerrat beauftragt, mit dem Eigentümer die weiteren Verhandlungen zur Grundstücksüberlassung zu führen. Das Kunstministerium und die Oberste Baubehörde im Innenministerium wurden beauftragt, die weiteren Schritte für den Bau und Betrieb des Konzertsaals einzuleiten und einen Architektenwettbewerb vorzubereiten.
Das Finanzministerium hatte die notwendigen Vorverhandlungen mit den Investoren der Standorte Werksviertel am Ostbahnhof und Paketposthalle an der Friedenheimer Brücke über die Konditionen zur Überlassung des Grundstücks für den Bau des Konzertsaals geführt. Diese beiden Standorte waren in einer vertieften Untersuchung von insgesamt fünf Standorten durch das Architekturbüro Albert Speer & Partner als die beiden aussichtsreichsten Standorte priorisiert worden.
Für die Abwägung zwischen dem Standort Werksviertel und dem Standort Paketposthalle dienten unter anderem folgende Kriterien: zeitliche Verfügbarkeit, Kosten, Standortidentität, Erreichbarkeit, Standortcharakteristik, Außenwirkung, Einschränkungen etwa durch Denkmal- und Naturschutz.
Als besondere Vorzüge gelten beim Werksviertel insbesondere:
• die zeitliche Verfügbarkeit mit einer möglichen Inbetriebnahme bis Ende 2021,
• das gegenüber der Paketposthalle und dem dortigen Baubestand geringere finanzielle Risiko. Die Paketposthalle müsste erst mit einem hohen Finanzbetrag für die künftige Nutzung (z.B. Brandschutz) ertüchtigt werden. Auch die Kosten für das Einzeldenkmal Paketposthalle wurden in die Gesamtbewertung einbezogen.
• das hohe Entwicklungspotential mit konzerthausnahen Einrichtungen wie der „Tonhalle“, Ateliers für junge Künstler und Musiker sowie den sich daraus ergebenden Synergieeffekten.
„Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der heutigen Entscheidung für einen neuen Konzertsaal auf Spitzenniveau im Werksviertel den Kulturstandort München und Bayern weiter stärken. Ich freue mich auch, dass sowohl der Chefdirigent des Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks Mariss Jansons wie auch der Verein „Freunde des Konzertsaals“ sich zugunsten einer Lösung im Werksviertel ausgesprochen haben“, so Minister Spaenle.
2. Wissenschaftsminister Spaenle stellt Konzept zum Ausbau des Wissenschaftszentrums Straubing vor
Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle hat heute den Ministerrat über das Konzept für den Ausbau des Wissenschaftszentrums Straubing informiert. „Wir werden das Lehrangebot deutlich erweitern und bis 2019 insgesamt 1.000 Studienplätze im Bachelor- und Masterbereich schaffen, 600 davon laborgestützt. Dabei soll das national und international bekannte wissenschaftliche Profil im Bereich der Nachwachsenden Rohstoffe beibehalten und die zukunftsweisende Zusammenarbeit von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften am Standort gestärkt werden“, so der Minister. Eine Konkurrenzsituation mit bereits bestehenden Studienangeboten entstehe dadurch nicht.
Für den Ausbau der Lehre am Wissenschafts- und Hochschulstandort Straubing rechnet das Wissenschaftsministerium in den Jahren 2017 bis 2021 mit einem zusätzlichen Bedarf von 79,5 Stellen, der in den kommenden Haushaltsjahren sicherzustellen sein wird. Zudem werden derzeit bereits rund 41 Millionen Euro in einen Neubau am Donauufer mit modernsten Seminar- und Laboreinrichtungen und in die Sanierung eines Büro- und Lehrgebäudes investiert.
Über die Weiterentwicklung hatten sich Ende April Vertreter der Bayerischen Staatsregierung und der Region in einem Spitzengespräch mit Ministerpräsident Horst Seehofer verständigt. Wissenschaftsstaatssekretär Bernd Sibler wurde die Koordination der dafür eingesetzten Arbeitsgruppe übertragen, die das Konzept erarbeitet hatte. „Das Konzept entwickelt erfolgreich die fachlichen Schwerpunkte in Richtung auf Bio-Ökonomie, nachhaltige Energiesysteme und Verfahrenstechnik, biobasierte Chemie sowie Biogene Werkstoffe weiter. Es trägt so dazu bei, die Spitzenstellung Straubings als Standort für Nachwachsende Rohstoffe weiter auszubauen“, so der Staatssekretär.
In dem hochinnovativen Zentrum für Forschung und Lehre kooperieren derzeit sechs bayerische Hochschulen. Neben den beiden Gründungshochschulen, der Technischen Universität München und der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, die Universität Regensburg, die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg, die Technische Hochschule Deggendorf und die Hochschule Landshut.
3. Kabinett beschließt Eckpunkte zum Bayerischen Integrationsgesetz / Sozialministerin Emilia Müller: „Mit einem eigenen Integrationsgesetz Rahmen und Ziele unserer Integrationspolitik verankern“
Das Kabinett hat heute Eckpunkte für ein Bayerisches Integrationsgesetz beschlossen. Sozialministerin Emilia Müller hob hervor, dass Bayern ein eigenes Integrationsgesetz braucht, das der Integration der Flüchtlinge Rahmen und Ziel gibt. Müller: „Die Bewältigung des enormen Zugangs von Zuwanderern aus Drittstaaten ist die größte Herausforderung seit der deutschen Wiedervereinigung. Wir wollen den wirklich Schutzbedürftigen eine neue Heimat geben und sie schnell integrieren. Und wir müssen die Aufnahme von Flüchtlingen begrenzen. Bayern soll auch in Zukunft das Land des Zusammenhalts und der gelingenden Integration bleiben. Wer in Bayern dauerhaft leben will, muss Ja zu unserem Wertekanon sowie zur Hausordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung sagen.“
Kernpunkt des Bayerischen Integrationsgesetzes wird der Grundsatz des Forderns und Förderns sein. Denn mit Rechten sind auch immer Pflichten verbunden. Müller: „Integration braucht die Bereitschaft und die eigenen Anstrengungen der Zuwanderer. Sie müssen unsere Sprache lernen, unsere Bildungsangebote annehmen und hier für ihren Lebensunterhalt arbeiten wollen. Dabei werden wir sie unterstützen. Doch das alleine reicht nicht. Jeder Zuwanderer muss zudem unsere Werteordnung und Leitkultur achten. Denn sie sind die Grundlage für das Zusammenleben in Bayern.“ Wer diese Pflicht zur Integration nicht erfüllt, soll mit Sanktionen rechnen müssen.
Das Eckpunktepapier zum geplanten Bayerischen Integrationsgesetz sieht insbesondere folgende Punkte vor:
1. Die Achtung unserer Werte- und Rechtsordnung, die auf dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung basiert. Grundlage für das Zusammenleben ist unsere Leitkultur, die Zuwanderer frühzeitig kennenlernen sollen. Entsprechende Angebote zur Wertevermittlung werden gefördert.
2. Das Erlernen der deutschen Sprache: Zuwanderer sollen möglichst frühzeitig die deutsche Sprache erlernen. Sie werden dabei u.a. durch umfangreiche niedrigschwellige Angebote unterstützt.
3. Die Annahme von Bildungsangeboten: Davon umfasst sind auch der regelmäßige Schulbesuch und die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung.
4. Ausbildung und Arbeit: Zuwanderer sollen durch die Aufnahme von Ausbildung und Arbeit alles unternehmen, um für sich selbst und ihre Familien zu sorgen. Hierzu soll den Zuwanderern auch der Weg in die duale Berufsausbildung ermöglicht werden.
5. Wohnen: Zuwanderer sollen bayernweit Angebote am Wohnungsmarkt annehmen. Dazu fördert die Staatsregierung die Wohnraumversorgung u.a. über den Wohnungspakt Bayern für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger und wirkt beim sozialen Wohnungsbau auf ausgewogene Bewohnerstrukturen hin.
6. Ehrenamtliches Engagement: Auch Zuwanderer sollen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten und sich ehrenamtlich engagieren. Dies erleichtert auch die Integration in der Nachbarschaft.
„Mit einem Integrationsgesetz, das auf diesen Eckpunkten aufbaut, setzen wir den bayerischen Weg der Integration konsequent fort. Wir machen deutlich, was wir von den Zuwanderern einfordern und bieten zugleich integrationsbereiten Zuwanderern auch alle Chancen auf ein Leben in Frieden und Wohlstand“, so Ministerin Müller.
In enger Abstimmung mit dem Bayerischen Integrationsbeauftragten werden nun die Fraktionen des Bayerischen Landtags und der Bayerische Integrationsrat in die Erarbeitung von gesetzlichen Regelungen eingebunden.