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Heute hat die EU-Kommission im sogenannten Omnibus-Verfahren eine Verordnung zum Abbau von Bürokratie im Umweltbereich vorgelegt. Durch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands sollen Kosten von rund einer Milliarde Euro pro Jahr eingespart werden. Nicht enthalten ist die EU-Wiederherstellungsverordnung der Natur.
Der Abbau bürokratischer Regelungen im Umweltbereich sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, betont Bayerns Europaminister Eric Beißwenger, aber: „Leider hat die EU-Kommission die Chance beim Umwelt-Omnibus vertan, die Vorschriften zur Wiederherstellungsverordnung der Natur anzupassen. Das hat negative Auswirkungen auf die Schaffung von Wohnraum, auf die Ernährungssicherheit und die Verlässlichkeit europäischer Regeln. Die negativen Auswirkungen auf Deutschland und Bayern werden immens sein. Wir begrüßen zwar, dass die Kommission weiter an ihrer Vereinfachungsagenda arbeitet. Allerdings hätten wir uns bei der EU-Wiederherstellungsverordnung der Natur deutlich mehr Ambitionen gewünscht. Nicht nur vage Unterstützungsankündigungen, sondern handfeste Verbesserungen.“
Die Verordnung wird sich negativ auf den Baubereich auswirken, in dem dringend neuer Schwung benötigt wird. Flächen, die für Wohnungsbau benötigt werden, könnten einer entsprechenden Nutzung entzogen sein. Das bedeutet, dass die Wohnungsknappheit sowohl im ländlichen Raum als auch in Ballungsräumen zunehmen wird und die Baulandpreise weiter steigen, zum Teil um Millionenbeträge. Ein zentrales politisches Versprechen der aktuellen Kommission, die Schaffung erschwinglichen Wohnraums in Europa, wird damit in Frage gestellt. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Als Bauminister der Länder haben wir uns für Nachverhandlungen und eine Ausnahme für Gebäude beziehungsweise den dringend erforderlichen Neubau eingesetzt, da unter der Verordnung der Ausgleich für Grünflächen und Baumüberschirmungen nur innerhalb städtischer Ökosysteme möglich ist. Unsere Kommunen leisten bereits heute vorbildliche Arbeit beim Umwelt- und Klimaschutz, etwa durch die qualitative Aufwertung außerstädtischer Flächen wie Moore und Wälder. Wir brauchen daher keine neuen EU-Vorgaben, sondern dringend Rechtssicherheit.“
Aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft ist die Wiederherstellungsverordnung in ihrer jetzigen Form nicht tragbar. Bayern hat die EU-Kommission deshalb mehrfach aufgefordert, den Vorschlag grundlegend zu überarbeiten, damit Naturschutz, Klimaanpassung und wirtschaftliche Perspektiven zusammengehen. Eine Regelung, die die natürliche Dynamik missachtet und unsere Betriebe überfordert, kann kein Weg in die Zukunft sein. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Selbstverständlich brauchen wir eine starke und lebendige Natur – aber dieser Entwurf ist zu starr und passt nicht zu dem, was der Klimawandel heute verlangt. Er ignoriert die dynamische Entwicklung unserer Wälder und Kulturlandschaften und geht zugleich an der Realität der Betriebe vorbei. Statt praktikabler Lösungen bringt er zusätzliche Bürokratie, und die Finanzierung bleibt ungeklärt. Genau das haben wir immer wieder kritisiert. Wir brauchen klare Verbesserungen – sonst muss die Verordnung vom Tisch.“
Selbst in Gebieten, denen im nationalen FFH-Bericht in allen Kriterien ein günstiger Zustand attestiert wird, verlangt die Verordnung die Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen, was die Verlässlichkeit europäischer Regelungen in Frage stellt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber kritisiert vor allem die völlig ungeklärte Finanzierung: „Die Wiederherstellungsverordnung ist ein weiteres Bürokratiemonster der EU und in dieser Form nicht hinnehmbar. Der bayerische kooperative Weg im Naturschutz ist der richtige. Dieses Prinzip darf die EU nicht in Frage stellen. In dieser Form wird die Verordnung Grundstückseigentümer und Naturschutz spalten, statt deren Ziele zu vereinen. Wir haben die Bundesregierung immer aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung einzusetzen. Es ist unverantwortlich, wenn die Länder mit dieser Verordnung und der Finanzierung allein gelassen werden.“
Bayern hat sich in Brüssel für Vereinfachungen bei der EU-Verordnung stark gemacht. Erst am 12. September 2025 fand ein Praxis-Check zum Bürokratieabbau in Augsburg statt. Auf Bayerns Betreiben wurde das Thema in den Fachministerkonferenzen behandelt. Die EU-Kommission spricht in ihrem „Umwelt-Omnibus“ lediglich von einer Unterstützung bei der Ausarbeitung der nationalen Wiederherstellungspläne.
Vor dem Hintergrund der erheblichen praktischen Probleme sei es notwendig, die Anwendung der Verordnung auszusetzen, so Beißwenger, um Zeit für eine grundlegende Überarbeitung zu schaffen.
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