Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer erklärte im Nachgang zur gestrigen Sitzung des Bayerischen Ministerrats: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Achtung ihrer Würde, auf körperliche und seelische Unversehrtheit und, wo es erforderlich ist, auf den Schutz des Staates. Mit unserem Bayerischen Gesamtkonzept zum Kinderschutz sind wir bundesweit Vorreiter. Vor allem mit den flächendeckend in Bayern vorhandenen ‚Koordinierenden Kinderschutzstellen‘ und Erziehungsberatungsstellen sowie der Bayerischen Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der LMU München ist Bayern hervorragend aufgestellt. Ich freue mich sehr, dass der Ministerrat zusätzlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung dieses Gesamtkonzepts zugestimmt hat.“
Die Bayerische Staatsregierung setzt mit ihrem ‚Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung‘ insbesondere auf Prävention und frühzeitige Unterstützung von Familien gerade in Belastungssituationen, einen starken Staat, der Kinder und Jugendliche in Not schützt, sowie auf Maßnahmen zur Sensibilisierung und interdisziplinären Qualifizierung der Fachkräfte.
Das Recht von Kindern auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen sicherzustellen, ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Schreyer betonte: „Kein Signal darf verloren gehen. Deshalb werden wir den Kinderschutz in enger Abstimmung mit der Fachpraxis fortlaufend bedarfsgerecht weiterentwickeln und aufbauend auf den bereits bestehenden Strukturen weiter stärken.“ Im Einzelnen: Die aufsuchenden Angebote der Erziehungsberatungsstellen sollen weiter ausgebaut werden. Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollen es so leicht wie möglich haben, Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören auch ganzheitliche Hilfen für Kinder psychisch erkrankter Eltern. Eine besondere Herausforderung ist das Erkennen subtilerer Gewaltformen, wie seelische Gewalt. Hier setzt das Familienministerium auch auf die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz. Zudem sollen die Hilfen für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, optimiert werden. Bereits in diesem Jahr setzen wir zusätzliche Mittel in Höhe von 800.000 Euro ein, um die Betreuung von Kindern zu verbessern, die in Frauenhäuser mitgebracht werden.
„Auf Bundesebene setzen wir uns ebenfalls für Verbesserungen ein, insbesondere hinsichtlich einer verbindlichen berufsgruppenübergreifenden Kinderschutzarbeit und der verbesserten Absicherung der Finanzierung ganzheitlicher Hilfen, zum Beispiel von Gesundheitsbereich und Jugendhilfe“, so die Ministerin abschließend.
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