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FÜRACKER: BAYERN ZAHLT JEDEN MONAT RUND 1 MILLIARDE EURO AN FINANZSCHWACHE LÄNDER – Finanzkraftausgleich in massiver, struktureller Schieflage // Jährliche Belastung Bayerns zuletzt bei 11,7 Milliarden Euro // Vorgesehene, befristete Entlastung von etwa 200 Millionen Euro pro Jahr nur ein Tropfen auf den heißen Stein
28. Mai 2026
„Der Freistaat Bayern ist mit Abstand größter Zahler beim Finanzkraftausgleich. Seit Jahren schultern wir den Löwenanteil – 2025 rund 11,7 Milliarden Euro, fast eine Milliarde Euro pro Monat! Zum Vergleich: Damit könnten wir fast 150.000 Lehrer ein Jahr lang bezahlen. So kann es nicht weitergehen – Bayern ist solidarisch, aber das System des Finanzkraftausgleichs muss strukturell reformiert werden. Dass das System aus den Fugen geraten ist, wird nun auch auf Bundesebene erkannt: Vom geplanten Gesetz zur zeitweisen Entlastung der Geberländer wird Bayern vorübergehend mit schätzungsweise 200 Millionen Euro pro Jahr profitieren. Das ist zwar ein gutes und richtiges Signal – es kann aber nur ein Zwischenschritt hin zur zukunftsfähigen Neuordnung des Ausgleichssystems sein! Das haben wir im Finanzausschuss heute auch nochmals ausdrücklich adressiert. Die Entlastungssumme entspricht nur rund 2 % dessen, was Bayern zuletzt im Finanzkraftausgleich stemmen musste. Dies zeigt: Das System ist und bleibt unverändert in einer enormen Schieflage. Im Freistaat halten wir daher weiter an unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht fest – das sind wir den bayerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der heutigen (28.05.) Finanzausschusssitzung des Bundesrats.
Knapp 140 Milliarden Euro hat der Freistaat Bayern seit Einführung des Finanzausgleichsystems als Geberland bereits an andere Länder abgegeben. Demgegenüber stehen lediglich rund 3,4 Milliarden Euro, die Bayern bis Anfang der 90-er Jahre als Nehmerland empfangen hat. Der Freistaat fordert daher seit Jahren eine grundsätzliche Überarbeitung des Ausgleichssystems und hat mangels Änderungsbereitschaft auf Bundes- und Länderebene im Juli 2023 ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt. Das Bundesverfassungsgericht hat im März bekanntgegeben, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung im Verfahren gefällt werden soll.
Der Finanzausschuss behandelte heute den Gesetzentwurf zum sog. Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG). Bayern gab in diesem Zusammenhang formal zu Protokoll, weiterhin eine umfassende Reform des Ausgleichssystems zu fordern, nachdem die geplanten Entlastungen für den Freistaat betragsmäßig lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein bedeuten können. Der Gesetzentwurf sieht im Finanzkraftausgleich eine Entlastung von insgesamt 400 Millionen Euro pro Jahr zugunsten der Geberländer vor, zeitlich begrenzt auf die Jahre 2026 bis 2029. Wieviel davon beim jeweiligen Geberland ankommt, richtet sich nach dem relativen Anteil am Gesamtausgleich, den ein Land im Ausgleichsjahr jeweils schultern muss. Für die Umsetzung des Gesetzes bedarf es nun noch der Zustimmung im Bundestag und Bundesrat.
Knapp 140 Milliarden Euro hat der Freistaat Bayern seit Einführung des Finanzausgleichsystems als Geberland bereits an andere Länder abgegeben. Demgegenüber stehen lediglich rund 3,4 Milliarden Euro, die Bayern bis Anfang der 90-er Jahre als Nehmerland empfangen hat. Der Freistaat fordert daher seit Jahren eine grundsätzliche Überarbeitung des Ausgleichssystems und hat mangels Änderungsbereitschaft auf Bundes- und Länderebene im Juli 2023 ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt. Das Bundesverfassungsgericht hat im März bekanntgegeben, dass noch in diesem Jahr eine Entscheidung im Verfahren gefällt werden soll.
Der Finanzausschuss behandelte heute den Gesetzentwurf zum sog. Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG). Bayern gab in diesem Zusammenhang formal zu Protokoll, weiterhin eine umfassende Reform des Ausgleichssystems zu fordern, nachdem die geplanten Entlastungen für den Freistaat betragsmäßig lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein bedeuten können. Der Gesetzentwurf sieht im Finanzkraftausgleich eine Entlastung von insgesamt 400 Millionen Euro pro Jahr zugunsten der Geberländer vor, zeitlich begrenzt auf die Jahre 2026 bis 2029. Wieviel davon beim jeweiligen Geberland ankommt, richtet sich nach dem relativen Anteil am Gesamtausgleich, den ein Land im Ausgleichsjahr jeweils schultern muss. Für die Umsetzung des Gesetzes bedarf es nun noch der Zustimmung im Bundestag und Bundesrat.
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