Pressemitteilungen
Die Förderung des kommunalen Hochbaus ist ein wichtiges Element im kommunalen Finanzausgleich und trägt wesentlich dazu bei, dass die Kommunen Baumaßnahmen insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen finanzieren können. Der Freistaat stellt für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen 2026 insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes.
Die Staatsregierung hat die Zuweisungsrichtlinie für die Förderung kommunaler Baumaßnahmen an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen neu gefasst. Das Antrags- und Förderverfahren wurde dabei weiter vereinfacht und entbürokratisiert. Im Wesentlichen können nun Anträge durch stärkere Pauschalierung und entfallene baufachliche Prüfung schneller bearbeitet werden. Zudem wurden die Nachweispflichten für die Kommunen reduziert und das Verfahren bei möglichen Kostensteigerungen der kommunalen Baumaßnahmen vereinfacht.
Die neue Richtlinie (abrufbar unter: BayMBl. 2026 Nr. 178 – Verkündungsplattform Bayern) tritt ohne Übergangsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit wird sichergestellt, dass alle laufenden Maßnahmen gleichermaßen von den Verfahrenserleichterungen profitieren.
Weiterführende Links:
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
