Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese grundsätzlich bis zum 31. Juli 2020 einreichen. An diesem Tag läuft die gesetzliche Frist ab. „Die Steuererklärung sollte man am besten elektronisch abgeben – das spart Zeit und schont die Umwelt“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Es gibt auch Ausnahmen von der Frist. „Wenn Sie aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage sind, diese Frist einzuhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und bitten um eine Fristverlängerung. Die Fristverlängerung kann auch unbürokratisch elektronisch über ELSTER beantragt werden“, teilt Füracker mit.
„Die elektronische Abgabe der Steuererklärung mittels ELSTER erfreut sich bereits großer Beliebtheit“, betont Füracker. Bereits über 70 Prozent der Einkommensteuererklärungen werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Neben dem Angebot kommerzieller Steuersoftware ermöglicht die Steuerverwaltung mit „Mein ELSTER“ ebenfalls die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel. Für die Nutzung von „Mein ELSTER“ ist eine einmalige kostenlose Registrierung auf www.elster.de erforderlich.
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung kann durch das Finanzamt auf begründeten Antrag bis 30. September 2020 verlängert werden. Mehr Zeit zur Abgabe haben generell Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung von Steuerberatern oder von Lohnsteuerhilfevereinen erstellen lassen. Als spätester Abgabetermin gilt hier der 28. Februar 2021. Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben (sog. Antragsveranlagung), haben sogar vier Jahre Zeit. Ihre Steuererklärung 2019 kann bis Jahresende 2023 beim Finanzamt eingereicht werden.
Weitergehende Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Steuern unter der Rubrik Aktuelles/Termine_und_Fristen/Steuererklärungsfristen, Fristverlängerungen und Vorabanforderung ab 2018 zu finden.
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