Pressemitteilungen
„Unser bayerischer Doppelhaushalt 2026/2027 ist offiziell verkündet – damit liegen alle Voraussetzungen für den Abruf der pauschalen Investitionsbudgets vor. Bayerns Kommunen profitieren stark vom Sondervermögen des Bundes: Im Doppelhaushalt stellt der Freistaat 5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für seine Kommunen bereit. Gleichzeitig steigt 2026 der kommunale Finanzausgleich gegenüber dem Vorjahr um rund 846 Millionen auf 12,83 Milliarden Euro. Wir stellen mit diesem Gesamtpaket die Handlungsfähigkeit unserer bayerischen Kommunen sicher und setzen massive Impulse für kommunale Investitionen“, so Füracker weiter.
Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen dem Freistaat Bayern über die gesamte Laufzeit insgesamt rund 15,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Freistaat hat einen bedeutenden Anteil davon – zwischen 60 bis 70 Prozent über die gesamte Laufzeit des Sondervermögens – für Investitionen der bayerischen Kommunen in deren kommunale Infrastruktur vorgesehen.
Von den im Doppelhaushalt 2026 / 2027 bereitgestellten pauschalen Investitionsbudgets in Höhe von 2 Milliarden Euro profitieren die kreisangehörigen Gemeinden mit 1.140 Millionen Euro, die kreisfreien Gemeinden mit 460 Millionen Euro und die Landkreise mit 400 Millionen Euro. Die voraussichtliche Höhe der jeweiligen Budgets wurde den einzelnen Kommunen bereits im Dezember 2025 mitgeteilt, um Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte zu schaffen. Nach Verkündung des Doppelhaushalts 2026/2027 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2026 heute (15. Mai) startet am Montag, 18. Mai das digitale Meldeverfahren.
Die Investitionsbudgets sind von den Kommunen flexibel für Investitionsprojekte einsetzbar – etwa in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur (insbesondere Schulen und Kitas), Bevölkerungsschutz (beispielsweise Feuerwehr) oder auch Digitalisierung. Die Budgets können von den Kommunen bei konkreter Umsetzung investiver Maßnahmen über das digitale Meldeverfahren abgerufen werden. Das Verfahren ist unbürokratisch ausgestaltet und kommt damit der zentralen Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach pauschaler Mittelweitergabe in hohem Maß nach. Die Auszahlung der Mittel erfolgt künftig monatsweise, um Zwischenfinanzierungszeiten für die Kommunen soweit wie möglich zu vermeiden.
-
-
-
-
-
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.
