„Der Freistaat Bayern hat das innovativste und leistungsorientierteste Dienstrecht in Deutschland. Bayern nimmt im Ländervergleich hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen eine Spitzenposition ein“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker auf der Sitzung des BBB-Hauptausschusses am Mittwoch (15.5.) in München. „Das werden die Beamtinnen und Beamten in den nächsten Tagen auch im Geldbeutel spüren: Ende Mai werden die erhöhten Bezüge ausbezahlt“, so Füracker weiter.
Auch in diesem Jahr wird das Ergebnis der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst auf die Beamten zeitgleich und systemgerecht übertragen. Außerdem erhalten die Beamten im Vorgriff auf die erforderliche gesetzliche Regelung bereits Ende Mai eine Vorgriffszahlung auf die Bezügeerhöhung 2019. Konkret bedeutet das eine lineare Erhöhung rückwirkend ab 1. Januar 2019 um 3,2 %, ferner eine lineare Erhöhung ab 1. Januar 2020 um 3,2 % sowie eine weitere lineare Erhöhung ab 1. Januar 2021 um 1,4 %. Auch die Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) nimmt an diesen Erhöhungsschritten teil. Die ununterbrochene Reihe der Übernahmen der Tarifergebnisse für die Beamten und Versorgungsempfänger in den letzten Jahren wird damit nahtlos fortgesetzt. „Die Höhe der Bezüge ist und bleibt das Kernelement zur Honorierung der Leistung der Beschäftigten. Und weil die tägliche Leistung unserer Beamtinnen und Beamten für den Freistaat Bayern herausragend ist, ist auch die Besoldung herausragend. Es bleibt deshalb beim Grundsatz bayerischer Beamtenpolitik: Es ist besser, bayerischer Beamter zu sein“, hob Füracker hervor.
Für die Anwärter werden die Bezüge rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um weitere 100 Euro erhöht. Das bedeutet auch, dass die Anwärterbezüge ab 2020 um 50 Euro mehr als im Tarifabschluss vorgesehen angehoben werden. Außerdem erhalten sie rückwirkend zum 1. Januar 2019 einen Urlaubstag mehr. Alle Berufseinsteiger erhalten ab 1. Januar 2020 ein deutlich höheres Einstiegsgehalt, da die jeweils erste mit einem Wert belegte Stufe des Grundgehalts der Besoldungsgruppen der A- und R-Besoldung gestrichen wird. „Wir wollen auch zukünftig die besten Köpfe für uns gewinnen und bei den Bewerbern als sehr attraktiver Arbeitgeber angesehen werden. Fakten sind dabei die beste Werbung“, stellte Füracker fest.
Füracker dankte in seiner Rede für die bisherige außerordentlich gute Zusammenarbeit zwischen dem Bayerischen Beamtenbund und dem Freistaat Bayern. Die Stärkung des öffentlichen Dienstes sei ein gemeinsames erfolgreiches „Dauerprojekt“ des Freistaats und des BBB.