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(21. November 2025) München – Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber hat das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur sogenannten Bettensteuer begrüßt. Die Richter hatten die Klagen mehrerer Kommunen gegen das landesweite Verbot abgewiesen.
Kaniber sprach von einem „wichtigen Signal für Bayerns Gäste und Betriebe“. Eine Übernachtungssteuer hätte aus Sicht des Ministeriums keine gezielte Verbesserung der touristischen Infrastruktur gebracht. Die Einnahmen wären in die allgemeinen Haushalte der Kommunen geflossen – ohne Garantie, dass sie tatsächlich dem Tourismus zugutekommen. „Unser Ziel ist ein qualitativ hochwertiger Tourismus, der die Interessen von Gästen und Einheimischen gleichermaßen berücksichtigt. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen“, betonte Kaniber.
Mit dem Urteil sieht die Staatsregierung ihre Linie bestätigt. „Wir setzen weiterhin auf Maßnahmen, die Betriebe stärken, Qualität sichern und Bayern als gastfreundliches Land wettbewerbsfähig halten“, so die Ministerin.
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