Nach wochenlangem Verhandeln über die Grundrente wurde nun ein Kompromiss gefunden, der denjenigen zu Gute kommt, die ihre Lebensleistung erbracht haben und trotzdem im Alter zu wenig Geld zum Leben haben. „Im Vergleich zu dem bisherigen Modell von Bundesminister Heil kommt die Grundrente nun wesentlich zielgenauer bei den wirklich Bedürftigen an. Dieser Aspekt war mir immer besonders wichtig“, kommentiert Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer den im Koalitionsausschuss zwischen CDU/CSU und SPD verhandelten Kompromiss.
Personen, die 35 Jahre an Grundrentenzeiten aufweisen, erhalten ab 2021 einen Rentenzuschlag, wenn sie im Durchschnitt zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr aufweisen. Im Gegensatz zu dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesministers ist der Bezug der Grundrente nun außerdem von einer umfassenden Einkommensprüfung abhängig. „Der Einkommensfreibetrag stellt sicher, dass überwiegend die Personen die Grundrente erhalten, die sie auch benötigen. Denn wer zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalerträgen hat, braucht keinen Rentenzuschlag“, betont die Ministerin. Zu begrüßen ist auch, „dass die Grundrente als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanziert wird“, so Schreyer.
Der Kompromiss sieht außerdem einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter für gesetzliche Renten vor, der zwischen 100 Euro und aktuell maximal 212 Euro im Monat beträgt. Die Ministerin: „Damit wird eine Forderung aus dem Bayerischen Rentenschutzschirm umgesetzt. Menschen, die trotz des Rentenzuschlags weiterhin Leistungen der Grundsicherung im Alter beziehen, erhalten dadurch höhere Leistungen.“
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