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In Bayern leben rund 270.000 Menschen mit Demenz. Betroffene und ihre An gehörigen sollten sich frühzeitig mit der weiteren Lebensplanung befassen. Wer entscheidet beispielsweise über ärztliche Maßnahmen, wenn Betroffene bei fortgeschrittener Demenz dazu nicht mehr in der Lage sind? Warum ist eine Patientenverfügung wichtig und wie erstellt man sie korrekt? Die neue Broschüre „Was ist eine Patienten-Verfügung?“ des bayerischen Justizministeriums hilft bei der Antwort auf diese schwierigen Fragen – in leicht verständlicher Sprache. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach präsentierten die Broschüre zu diesem wichtigen Thema heute (9. Oktober) im Justizpalast München.
Minister Eisenreich: „Wunsch und Wille der Betroffenen müssen immer im Mittelpunkt stehen. Das gilt vor allem bei Entscheidungen über Art und Umfang ärztlicher Behandlung, insbesondere am Lebensende. Auch Menschen, denen das Lesen und Verstehen normaler Texte schwerfällt, sollen bei diesen Fragen selbstbestimmt mitentscheiden können. Mit dieser Broschüre in Leichter Sprache leisten wir auch einen Beitrag zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auf größtmögliche Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen abzielt.“
Ministerin Gerlach: „Die Broschüre unterstützt Menschen mit Demenz darin, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Von einer Patientenverfügung profitieren auch die Angehörigen. Denn sie stellt nicht nur für Betroffene selbst wichtige Weichen, sondern sie entlastet Angehörige bei schwierigen Entscheidungen im weiteren Krankheitsverlauf in einer ohnehin emotional äußerst belastenden Situation.“
Juristische Texte sind oft lang und kompliziert. Eisenreich: „Ziel der Broschüre ist es, das Instrument der Patientenverfügung in einer leicht verständlichen Sprache zu erklären. Deshalb haben wir Informationen zur Patientenverfügung von Fachleuten aufbereiten und in Leichte Sprache übersetzen lassen.“ Renommierte Ärzte verschiedener Fachrichtungen (u. a. Palliativmediziner und Neurologen), Medizinethiker, Theologen, Pflegekräfte und Juristinnen und Juristen haben im Arbeitskreis Vorsorge unter der Leitung des bayerischen Justizministeriums an der neuen Broschüre mitgewirkt. Die neue Broschüre enthält auch ein Patientenverfügungsformular des Verlags C.H.BECK, das mit der Broschüre kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Geschäftsleitung des Verlags C.H.BECK, eröffnete die Veranstaltung. Bei der Präsentation im Justizpalast informierten Dr. Carolin Kurz, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, über das Thema Demenz. Der Ehrenpräsident der Landesnotarkammer Bayern Dr. Andreas Alb recht (Notar a.D.) sprach zum Thema Private Vorsorge.
Eisenreich: „Ob nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Fall einer Demenz: Jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und Vorsorge für den Fall der Fälle zu treffen. Es ist mir als Justizminister ein besonderes Anliegen, die Menschen in Bayern über den Vorsorgebedarf und die Vorsorgemöglichkeiten zu informieren. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten unsere Broschüren samt der dort enthaltenen Musterformulare. Wir wollen damit die Vorsorge so einfach wie möglich gestalten.“
Ministerin Gerlach: „Ein vorausschauender und offener Umgang mit Demenz ist wichtig. Denn Prognosen gehen von steigenden Zahlen in den kommenden Jahrzehnten aus. Bis ins Jahr 2030 rechnen Experten voraussichtlich mit rund 300.000 Betroffenen im Freistaat, bis 2040 sogar mit 380.000. Umso wichtiger ist es, dass wir den Betroffenen ein Leben in der Mitte der Gesellschaft ermöglichen und uns in allen Bereichen für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Betroffenen und ihrer Angehörigen einsetzen. Diese Leitziele verfolgen wir bei der Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie, die wir im Rahmen des Bayerischen Demenzpakts mit rund 50 Partnerinnen und Partnern weiterentwickelt haben. Neben den bayerischen Staatsministerien wirken zum Beispiel auch Kirchen, Kammern, private Träger, Wohlfahrts- und Betroffenenverbände, kommunalen Spitzenverbände und Organisationen der Zivilgesellschaft an einer demenzfreundlichen Gesellschaft mit.“
Die bayerische Justiz setzt beim Thema Vorsorge auf breite Information, aber auch auf rechtspolitische Verbesserungen. Die Justizministerkonferenz hat sich im Frühjahr 2022 auf Initiative Bayerns dafür ausgesprochen, alle Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister digital zugänglich zu machen. Eisenreich: „Wir wollen, dass der Wille eines Patienten den Arzt schnellstmöglich erreicht.“ Bereits im Herbst 2021 stimmte die Justizministerkonferenz für einen Vorschlag aus Bayern, ältere Menschen besser vor Missbrauch von Vorsorgevollmachten zu schützen.
Hinweis:
Die Broschüre „Was ist eine Patienten-Verfügung? Infos in Leichter Sprache“ ist kostenlos hier abrufbar. Sie ist neben der digitalen Fassung auch im Ausdruck über das Broschüren-Portal der Bayerischen Staatsregierung hier erhältlich.
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